Finanzglossar V
Value-at-Risk-Konzept
Verfahren zur Berechnung des Verlustpotentials aus Preisänderungen
der Handelsposition. Dieses Verlustpotential wird auf der Basis marktorientierter
Preisänderungen berechnet und unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit
(beispielsweise 99 %) angegeben.
Valuta
Bezeichnung für die Wertstellung
eines Betrages auf einem Bankkonto; auch Bezeichnung für ausländische
Währungen.
Variable Notierung
(Fortlaufende Notierung). Für umsatzstarke
Aktien meist größerer Gesellschaften
wird an jedem Börsentag nicht nur ein einziger Kassa- oder Einheitskurs
festgestellt, sondern für alle Geschäfte über mindestens
50 Stück oder einem Vielfachen davon werden fortlaufend Kurse während
der Börsenzeit festgestellt (notiert). Der erste Kurs heißt
Anfangs- oder Eröffnungskurs, der letzte
Schlußkurs.
Varianz/Kovarianz-Modell
Verfahren zur Bestimmung von Verlustpotentialen, die mit einer vorgegebenen
Wahrscheinlichkeit während einer bestimmten Halteperiode nicht überschritten
werden.
Variation Margin
Tägliche Ausgleichszahlung bei Futureskontrakten; die Variation Margin
hat nicht den Charakter einer Sicherheitsleistung, sondern dient dazu,
täglich angefallenen Gewinne und Verluste zwischen den Positionsinhabern
zu verrechnen.
Vega
Kennzahl, die die Abhängigkeit des Optionswertes von der Veränderung
der Volatilität
des Bezugswertes
anzeigt.
Venture Capital
Auch Wagniskapital genannt. Darunter versteht man Beteiligungskapital
für wachstumsträchtige, eher kleine und mittelständische
Firmen, die in innovative Technologien wie z.B. Umweltschutz oder Computersysteme
investieren. Häufig findet in diesem Zusammenhang eine Venture Capital-Finanzierung
durch ein Kreditinstitut mit begleitender Managementberatung
statt. Venture Capital ist insbesondere für die frühen Unternehmensphasen
(Seed, Early-Stage, Expansion) von großer Bedeutung.
Verfallstag
Tag, an dem das Optionsrecht erlischt; bei American
Style Optionsscheinen der letzte Tag der Ausübungsfrist,
bei European Style Optionsscheinen
der Ausübungstag
Verkaufsoption
s. Put Option
Verkehrswert
Erlös, der bei der Veräußerung eine Objektes, z. B. eines
Hauses, unter normalen Umständen erzielt werden könnte. Neben
dem Ertragswert ein wichtiger Ansatzpunkt für die Finanzierung, Bewertung
und den Beleihungswert von Bauobjekten.
Vermittlungsgeschäft
Ein Vermittlungsgeschäft ist der Kauf oder Verkauf eines Handelsobjektes
über einen dritten Vertragspartner.
Der Vertrag der einem Vermittlungsgeschäft zugrundeliegt, ist in
zwei separat zu betrachtende Verträge
aufzuspalten: den Vermittlungsvertrag und den eigentlichen Kaufvertrag.
Die Vermittlungsprovision ist ein Fluß
des Vermittlungsvertrages. Generell: Sind im Rahmen eines Vertrages mehr
als zwei Kontrahenten beteiligt, so ist
ein neues "2-Parteien-Vertragsverhältnis" zu generieren.
Verrechnungsscheck
Auf der Vorderseite durch den Vermerk "Nur zur Verrechnung" gekennzeichneter
Scheck, der von dem auf dem Scheck genannten
bezogenen Kreditinstitut im Gegensatz zum Barscheck
nicht bar eingelöst werden darf. Verrechnungsschecks werden nur im
Wege der Gutschrift eingelöst.
Verwässerungsschutz
In den Optionsbedingungen verankerte Schutzklauseln, die die Inhaber von
Aktien- Optionsscheinen vor der Verwässerung
des Werts ihres Optionsrechts durch Kapitalmaßnahmen der Aktiengesellschaft
schützen (Kapitalverwässerung)
Verzinsung
Die laufende Verzinsung verhält sich abweichend zum Nominalzins,
weil Wertpapiere zu einem flexiblen Kurs
gekauft werden, der höher oder niedriger sein kann als der Nennwert.
Da die Zinsen stets auf den Nennwert gezahlt werden, gilt folgende Berechnung:
(Zinssatz x 100) / Kurswert = laufende Verzinsung; auch Rendite.
VIDYA
Variable Index Dynamik Average. Hierbei handelt es sich um einen automatisch
auf die Volatilität des Marktes adjustierten, exponentiell gewichteten
gleitenden Durchschnitt.
Vinkuliertes Namenspapier
Namenspapier, das ohne die Zustimmung des Emittenten
nicht auf einen Dritten übertragen werden kann.
VL-Sparvertrag
Vermögenswirksame Leistungen, die zu den tarifvertraglichen Leistungen
des Arbeitgebers gehören oder Teil des Arbeitslohnes darstellen,
müssen nach den Vorschriften des 5. Vermögensbildungsgesetzes
angelegt werden. Für diese Anlage erhalten Arbeitnehmer innerhalb
bestimmter Einkommensgrenzen eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Zu den geförderten Anlagen zählen z.B. Bau- und Beteiligungssparen.
Möglich sind aber auch bestimmte andere Anlagen wie z.B. Anlage auf
Kontensparverträgen.
Volatilität
Gradmesser für die Preisschwankung des Bezugswertes
während einer bestimmten Zeitperiode. Je höher die Volatilität
eines Bezugswertes,
d.h. das Ausmaß und die Häufigkeit der Kursschwankungen, desto
höher ist im allge-meinen die Optionsprämie.
Volatilitätsbezogene Indikatoren
Volatilitätsbezogene Indikatoren werden genutzt, um die aktuelle Schwankungsintensität
eines Marktes zu analysieren. Ihr Einsatz ist besonders in solchen Phasen
sehr wertvoll, in denen Stop-Kurs Absicherungen in Abhängigkeit der Volatilität
angepaßt, bzw. Kursausbruchsbewegungen in ihrer Zuverlässigkeit bewertet
werden sollen.
VOLAX-Future
Future auf die implizite Drei-Monats-Volatilität
der Optionen auf den DAX (VOLAX) am at-the-money-Punkt.
Marktteilnehmer haben mit diesem Finanzinstrument die Möglichkeit,
Volatilitätsrisiken direkt und unmittelbar abzusichern, auf Volatilitätsänderungen
zu spekulieren und Arbitragesituationen zwischen DAX-Optionen und VOLAX-Future
auszunutzen.
Vollmacht
Kompetenz eines Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber bei der Durchführung
von einzelnen (Handlungsvollmacht) oder grundsätzlich allen Rechtsgeschäften
(Prokura, Generalvollmacht) zu vertreten.
Vollmachtstimmrecht
(auch Auftragsstimmrecht) Jeder Aktionär
kann einen Dritten (Kreditinstitut, geschäftsmäßigen
Aktionärsvertreter oder sonstigen Bevollmächtigten) bevollmächtigen,
sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auszuüben.
Vielfach bevollmächtigen die Aktionäre zweckmäßigerweise
ihre Depotbank zur Ausübung des Stimmrechts; daher findet sich auch
fälschlicherweise die Bezeichnung "Depotstimmrecht".
Vorstand
Geschäftsführendes, in der Regel durch Gesetz vorgeschriebenes
Organ einer Aktiengesellschaft.
Vorzugsaktie
Aktien, die kein oder nur in Ausnahmefällen
beschränktes Stimmrecht in der HV genießen
(im Gegensatz zur Stammaktie, normale Aktie).
Lt. Satzung der jeweiligen Aktiengesellschaft
können sie jedoch Sonderrechte, z. B. eine Besserstellung bei der
Dividende genießen.
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