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Finanzglossar V

Value-at-Risk-Konzept
Verfahren zur Berechnung des Verlustpotentials aus Preisänderungen der Handelsposition. Dieses Verlustpotential wird auf der Basis marktorientierter Preisänderungen berechnet und unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (beispielsweise 99 %) angegeben.

Valuta
Bezeichnung für die Wertstellung eines Betrages auf einem Bankkonto; auch Bezeichnung für ausländische Währungen.

Variable Notierung
(Fortlaufende Notierung). Für umsatzstarke Aktien meist größerer Gesellschaften wird an jedem Börsentag nicht nur ein einziger Kassa- oder Einheitskurs festgestellt, sondern für alle Geschäfte über mindestens 50 Stück oder einem Vielfachen davon werden fortlaufend Kurse während der Börsenzeit festgestellt (notiert). Der erste Kurs heißt Anfangs- oder Eröffnungskurs, der letzte Schlußkurs.

Varianz/Kovarianz-Modell
Verfahren zur Bestimmung von Verlustpotentialen, die mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit während einer bestimmten Halteperiode nicht überschritten werden.

Variation Margin
Tägliche Ausgleichszahlung bei Futureskontrakten; die Variation Margin hat nicht den Charakter einer Sicherheitsleistung, sondern dient dazu, täglich angefallenen Gewinne und Verluste zwischen den Positionsinhabern zu verrechnen.

Vega
Kennzahl, die die Abhängigkeit des Optionswertes von der Veränderung der Volatilität des Bezugswertes anzeigt.

Venture Capital
Auch Wagniskapital genannt. Darunter versteht man Beteiligungskapital für wachstumsträchtige, eher kleine und mittelständische Firmen, die in innovative Technologien wie z.B. Umweltschutz oder Computersysteme investieren. Häufig findet in diesem Zusammenhang eine Venture Capital-Finanzierung durch ein Kreditinstitut mit begleitender Managementberatung statt. Venture Capital ist insbesondere für die frühen Unternehmensphasen (Seed, Early-Stage, Expansion) von großer Bedeutung.

Verfallstag
Tag, an dem das Optionsrecht erlischt; bei American Style Optionsscheinen der letzte Tag der Ausübungsfrist, bei European Style Optionsscheinen der Ausübungstag

Verkaufsoption
s. Put Option

Verkehrswert
Erlös, der bei der Veräußerung eine Objektes, z. B. eines Hauses, unter normalen Umständen erzielt werden könnte. Neben dem Ertragswert ein wichtiger Ansatzpunkt für die Finanzierung, Bewertung und den Beleihungswert von Bauobjekten.

Vermittlungsgeschäft
Ein Vermittlungsgeschäft ist der Kauf oder Verkauf eines Handelsobjektes über einen dritten Vertragspartner. Der Vertrag der einem Vermittlungsgeschäft zugrundeliegt, ist in zwei separat zu betrachtende Verträge aufzuspalten: den Vermittlungsvertrag und den eigentlichen Kaufvertrag. Die Vermittlungsprovision ist ein Fluß des Vermittlungsvertrages. Generell: Sind im Rahmen eines Vertrages mehr als zwei Kontrahenten beteiligt, so ist ein neues "2-Parteien-Vertragsverhältnis" zu generieren.

Verrechnungsscheck
Auf der Vorderseite durch den Vermerk "Nur zur Verrechnung" gekennzeichneter Scheck, der von dem auf dem Scheck genannten bezogenen Kreditinstitut im Gegensatz zum Barscheck nicht bar eingelöst werden darf. Verrechnungsschecks werden nur im Wege der Gutschrift eingelöst.

Verwässerungsschutz
In den Optionsbedingungen verankerte Schutzklauseln, die die Inhaber von Aktien- Optionsscheinen vor der Verwässerung des Werts ihres Optionsrechts durch Kapitalmaßnahmen der Aktiengesellschaft schützen (Kapitalverwässerung)

Verzinsung
Die laufende Verzinsung verhält sich abweichend zum Nominalzins, weil Wertpapiere zu einem flexiblen Kurs gekauft werden, der höher oder niedriger sein kann als der Nennwert. Da die Zinsen stets auf den Nennwert gezahlt werden, gilt folgende Berechnung: (Zinssatz x 100) / Kurswert = laufende Verzinsung; auch Rendite.

VIDYA
Variable Index Dynamik Average. Hierbei handelt es sich um einen automatisch auf die Volatilität des Marktes adjustierten, exponentiell gewichteten gleitenden Durchschnitt.

Vinkuliertes Namenspapier
Namenspapier, das ohne die Zustimmung des Emittenten nicht auf einen Dritten übertragen werden kann.

VL-Sparvertrag
Vermögenswirksame Leistungen, die zu den tarifvertraglichen Leistungen des Arbeitgebers gehören oder Teil des Arbeitslohnes darstellen, müssen nach den Vorschriften des 5. Vermögensbildungsgesetzes angelegt werden. Für diese Anlage erhalten Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmer-Sparzulage. Zu den geförderten Anlagen zählen z.B. Bau- und Beteiligungssparen. Möglich sind aber auch bestimmte andere Anlagen wie z.B. Anlage auf Kontensparverträgen.

Volatilität
Gradmesser für die Preisschwankung des Bezugswertes während einer bestimmten Zeitperiode. Je höher die Volatilität eines Bezugswertes, d.h. das Ausmaß und die Häufigkeit der Kursschwankungen, desto höher ist im allge-meinen die Optionsprämie.

Volatilitätsbezogene Indikatoren
Volatilitätsbezogene Indikatoren werden genutzt, um die aktuelle Schwankungsintensität eines Marktes zu analysieren. Ihr Einsatz ist besonders in solchen Phasen sehr wertvoll, in denen Stop-Kurs Absicherungen in Abhängigkeit der Volatilität angepaßt, bzw. Kursausbruchsbewegungen in ihrer Zuverlässigkeit bewertet werden sollen.

VOLAX-Future
Future auf die implizite Drei-Monats-Volatilität der Optionen auf den DAX (VOLAX) am at-the-money-Punkt. Marktteilnehmer haben mit diesem Finanzinstrument die Möglichkeit, Volatilitätsrisiken direkt und unmittelbar abzusichern, auf Volatilitätsänderungen zu spekulieren und Arbitragesituationen zwischen DAX-Optionen und VOLAX-Future auszunutzen.

Vollmacht
Kompetenz eines Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber bei der Durchführung von einzelnen (Handlungsvollmacht) oder grundsätzlich allen Rechtsgeschäften (Prokura, Generalvollmacht) zu vertreten.

Vollmachtstimmrecht
(auch Auftragsstimmrecht) Jeder Aktionär kann einen Dritten (Kreditinstitut, geschäftsmäßigen Aktionärsvertreter oder sonstigen Bevollmächtigten) bevollmächtigen, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auszuüben. Vielfach bevollmächtigen die Aktionäre zweckmäßigerweise ihre Depotbank zur Ausübung des Stimmrechts; daher findet sich auch fälschlicherweise die Bezeichnung "Depotstimmrecht".

Vorstand
Geschäftsführendes, in der Regel durch Gesetz vorgeschriebenes Organ einer Aktiengesellschaft.

Vorzugsaktie
Aktien, die kein oder nur in Ausnahmefällen beschränktes Stimmrecht in der HV genießen (im Gegensatz zur Stammaktie, normale Aktie). Lt. Satzung der jeweiligen Aktiengesellschaft können sie jedoch Sonderrechte, z. B. eine Besserstellung bei der Dividende genießen.

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