Finanzglossar L
Landesbanken
Auch Girozentralen genannt. Sie stellen die regionalen Zentralinstitute
der Sparkassen
dar und sind daher als zentrale Verrechnungsstelle im bargeldlosen
Zahlungsverkehr mit den angeschlossenen Instituten sowie als
Hilfe für deren Liquiditätsausgleich tätig. Landesbanken
bieten heute als Universalbanken
die ganze Palette an Bankprodukten und -dienstleistungen an, überlassen
jedoch häufig den Sparkassen die Privatkundschaft. In der Regel gehört
dem jeweiligen regionalen Sparkassenverband ein signifikanter Teil der Landesbanken.
Spitzeninstitut ist die Deutsche Girozentrale mit Sitz in Frankfurt am Main.
Die größten Landesbanken sind die WestLB, die Bayerische Landesbank,
die SüdwestLB und die Hessisch-Thüringische Landesbank.
Landeszentralbank (LZB)
Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank auf Länderebene (§
8 BBankG). Arbeitet als Bundesbehörde, wickelt den Zahlungsverkehr
der Banken untereinander ab und überwacht die Mindestreserven. Die
LZB-Präsidenten sind Mitglieder des Zentralbankrates.
Largest Losing Trade
Der Largest Losing Trade zeigt die Höhe des größten Einzelverlusts an.
Largest Winning Trade
Der Largest Winning Trade zeigt die Höhe des größten Einzelgewinns an.
Lastschrift
Einzugspapier, mit dem ein Zahlungsempfänger durch Vermittlung eines
Kreditinstitutes vom Konto des Zahlungspflichtigen einen Betrag abbuchen
läßt. Ausgelöst wird die Zahlung nicht wie beim Dauerauftrag
vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger, der die Lastschrift
bei seiner Bank (erste Inkassostelle) einreicht, die den Lastschriftbetrag
gutschreibt und bei der Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) belastet.
Grundlage einer Lastschrift ist entweder ein Abbuchungsauftrag
oder eine Einzugsermächtigung. Das Lastschriftverfahren
ist besonders geeignet für ständig wiederkehrende Zahlungen
über unterschiedliche Beträge.
Later Stage Financing
Spätphasenfinanzierung. Finanzierung von Expansionen, Übernahmen, Überbrückungen
etc. bei etablierten mittelständischen Unternehmen.
Laufzeit
Zeit zwischen Hergabe eines Kredits und seiner festgesetzten Rückzahlung.
Bei festverzinslichen Wertpapieren die Zeit zwischen der Ausgabe eines
Papiers und seiner Rückzahlung. Laufzeiten sind stark von der Marktsituation
abhängig. Die häufigsten Laufzeiten bei festverzinslichen
Wertpapieren liegen z.Zt. zwischen fünf und zehn Jahren.
LBO
Abk. für Leveraged Buy Out, Überwiegend
fremdkapitalfinanzierte Unternehmensübernahme.
Lead-Manager
Auch: Konsortialführer. Leitet in engem Kontakt zum Emittenten das
Konsortium und übernimmt alle zentralen
Arbeiten im Zusammenhang mit der Emission, etwa
Erstellung des Prospektes, Stellung des Börsenzulassungsantrages
(Zulassung), Marktpflege etc..
Leasing
Vermietung bzw. Verpachtung beweglicher oder unbeweglicher Güter
durch ein Finanzierungsinstitut, das Leasing-Gesellschaft genannt wird,
oder durch den Hersteller der jeweiligen Güter. Leasing ist eine
Sonderform der Finanzierung. Anstelle von Kauf mit Eigen-, Fremd- oder
Mischfinanzierung tritt Miete oder Pacht. Mögliche Einteilungsgesichtspunkte
des Leasing sind u.a. Dauer und Kündbarkeit des Leasing-Vertrages
(Financial- und Operating-Leasing), Stellung des Leasing-Gebers (direktes
und indirektes Leasing), Art des Leasing-Gegenstandes (Immobilien-, Mobilien-
und Personal-Leasing) etc..
Leerverkauf
Termingeschäft, bei dem der Verkäufer
Wertpapiere verkauft, die er noch nicht besitzt.
Er hofft, sich bis zum Erfüllungstermin billiger als bei Vertragsabschluß
mit den Wertpapieren eindecken zu können und somit die Differenz
als Gewinn zu vereinnahmen. Siehe Short
Position .
Leverage
s. Hebel
Leverage-Effekt
Ist im Optionsgeschäft das Verhältnis
zwischen der größten prozentualen Kursänderung einer Option
zur prozentualen Kursänderung des zugrundeliegenden Basiswertes.
Beim Optionsschein berechnet sich der Leverage-Faktor folgendermaßen:
Aktienkurs durch Optionsscheinkurs. Er zeigt das Vielfache an Aktien,
an deren Kursentwicklung der Optionsscheininhaber im Vergleich zum Direkterwerber
bei gleichem Kapitaleinsatz teilnimmt.
Leveraged Buy Out (LBO)
Übernahme eines Unternehmens durch außenstehende oder betriebszugehörige
Investoren; speziell bei der Übernahme durch ein fremdes Management
spricht man von Management Buy In (MBI), durch das eigene Management von
Management Buy Out (MBO). Kennzeichnend für diese Art des Unternehmenserwerbs
ist, daß dafür nur wenige Eigenmittel eingesetzt werden. Der
Großteil des für den Unternehmenskauf benötigten Kapitals
wird durch Bankkredite und/oder die Emission
von Anleihen (wegen des z. T. hohen Risikos sind diese Bonds i. d. R.
hochverzinslich und werden auch Junk Bonds genannt)
beschafft. Zins- und Tilgungszahlungen werden aus dem zukünftigen
Ertrag des übernommenen Unternehmens, oft aber auch durch den Verkauf
von Unternehmensteilen, also aus dem Substanzwert, finanziert.
LIBOR
Abk. für London Interbank Offered Rate
LIFFE
Abk. für London International Financial Futures
Exchange
Limit
Begrenzung des Preises nach oben oder unten bei Börsenaufträgen.
Wird das Limit durch den Kurs überschritten
(Kaufauftrag) oder wird der Kurs niedriger angesetzt als das Limit (Verkaufsauftrag),
so werden die entsprechenden Aufträge nicht ausgeführt.
Linienchart
Das einfachste und bekannteste zeitabhängige Chartmodell ist der Linienchart.
Hierbei wird nur ein Kurs des entsprechenden Zeitintervalls berücksichtigt.
In der Regel werden bei einem Tageslinienchart nur der Tagesschlußkurs
bzw. nur der Mittelkurs (Durchschnittskurs des Tages) verwendet und in
einem Zeit - Preisdiagramm eingetragen. Nach mindestens zwei Tagen werden
beide Punkte mit einer Linie verbunden und täglich fortgeführt. Diese
Darstellungsmethode zählt zu den ältesten Kursabbildungen und wurde bereits
im 18. Jahrhundert zur Darstellung der Kursverläufe von Reis - Futures
im alten Japan benutzt. Der Nachteil dieser Methode ist das Fehlen einer
Information über den tatsächlichen Kursverlauf innerhalb des Zeitintervalls
, so daß das Chartbild kaum zur Prognoseerstellung geeignet ist.
Liquidität
(1) Marktzustand für ein Gut (z.B. Wertpapier), in welchem jederzeit Käufer
und Verkäufer für dieses Gut gefunden werden können; im Optionsscheinmarkt
im allgemeinen durch den Einsatz von Market Making erzielt.
(2) Fähigkeit einer Bank, allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen
zu können. Gemäß § 11 KWG müssen Kreditinstitute
ihre Mittel so anlegen, daß jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft
gewährleistet ist. Das Bundesaufsichtsamt für das
Kreditwesen (BAKred) stellt im Einvernehmen mit der Deutschen
Bundesbank Grundsätze auf, nach denen es für den Regelfall beurteilt,
ob die Liquidität eines Kreditinstituts ausreicht. Für ein in Liquiditätsschwierigkeiten
gekommenes Kreditinstitut gibt es den Einlagensicherungsfonds bzw. die
Institutssicherung. Liquidität ist auch ein Maßstab für Märkte und Wertpapiere,
der die Markttiefe bzw. das Handelsausmaß quantifiziert. Liquide Märkte
und Wertpapiere sind in der Regel stärker gefragt als illiquide.
Lombardfähigkeit
Beleihbarkeit von Wertpapieren.
Lombardkredit, Lombardsatz
Lombard ist die Kreditgewährung gegen Pfand (insbesondere auf Wertpapiere)
durch Banken. Die Pfänder müssen leicht veräußerlich
sein. Beliehen werden durch die Deutsche Bundesbank
insbesondere die in Listen erfaßten "lombardfähigen" Wertpapiere.
Der Lombardsatz (Zins) liegt in der Regel ein
Prozent über dem Diskontsatz. Durch die
Verpfändung von Wertpapieren haben Kreditinstitute die Möglichkeit,
sich kurzfristig von der Deutschen Bundesbank Geld zu beschaffen.
London Interbank Offered
Rate (LIBOR)
Bezeichnung für einen am Londoner Bankenplatz ermittelten Zinssatz,
zu dem dort ansässige Banken bereit sind, am Geldmarkt
untereinander Geld zu ent- oder verleihen. Dient als Referenzzinsatz für
Floating Rate Notes, Swaps
u.a.; FIBOR.
London International
Financial Futures Exchange (LIFFE)
1982 gegründete, älteste und bedeutendste europäische Börse
für Financial Futures.
Long (bullish) set-up
Ein Long Set-Up ist eine Voraussetzung oder eine Kombination von Voraussetzungen,
die zuerst erfüllt sein müssen, bevor eine Marktposition auf der KAUF
Seite eingegangen werden kann. Bei einem trendfolgenden Ansatz muss z.B.
ein Aufwärtstrend identifiziert sein. Ein Long Set-Up gibt kein Einstiegssignal.
Ein Long-Set-Up warnt nur davor, daß ein Trade auf der Kaufseite unmittelbar
bevorstehen könnte.
Long Position
Durch Kauf eines (noch) nicht in Besitz befindlichen Wertpapiers hat der
Käufer eine Long Position in diesem Papier. Die häufigste Erwartung hinter
dieser Handelsaktivität ist der Wunsch, die erworbenen Wertpapiere zu
einem späteren Zeitpunkt mit Gewinn zu verkaufen. Verkauft ein Marktteilnehmer
seine Wertpapiere wieder, löst er damit seinen Long Bestand wieder auf.
Im Gegensatz dazu: siehe Short Position.
Löschungsanspruch
s. Löschungsvormerkung
Löschungsbewilligung
Neben der löschungsfähigen Quittung die zweite Möglichkeit
der Aufgabe von Grundpfandrechten. Dadurch wird eine Kreditsicherheit
von dem Sicherungsnehmer freigegeben und kann nicht mehr zur Befriedigung
von Ansprüchen geltend gemacht werden. Die Löschungsbewilligung
besteht aus einer Urkunde, in der die Löschung der Hypothek
bzw. Grundschuld bewilligt wird und mit der der
Eigentümer das Grundpfandrecht löschen lassen kann.
Löschungsvormerkung
Galt bis 1978. Dadurch konnte ein Eigentümergrundpfandrecht verhindert
werden. Heute ist an die Stelle der Löschungsvormerkung der Löschungsanspruch
getreten, der in § 1179 BGB geregelt ist und zum gesetzlichen Inhalt
jedes Grundpfandrechtes gehört. Dadurch kann vom Grundstückseigentümer
die Löschung vorrangiger oder gleichrangiger Grundpfandrechte verlangt
werden, sobald der Grundstückseigentümer sie erworben hat, indem
er z.B. den zugrunde liegenden Kredit zurückgezahlt
hat.
LZB
Abk. für Landeszentralbank
LZB-Abrechnung
Abrechnungssystem im Bereich des Ortszahlungsverkehrs, welches von der
Deutschen Bundesbank unterhalten wird und über
das örtliche Zahlungen geleistet und verrechnet werden können.
Dies wird insbesondere von kleineren Banken in Anspruch genommen, die
über kein eigenes Verrechnungssystem und keine Verrechnungsstelle
im eigenen Haus verfügen.
LZB-Scheck
Grundsätzlich ist Kreditinstituten eine Einlösungsgarantie von
Schecks verboten. Einzige Ausnahmen sind der bestätigte Landeszentralbank-Scheck
sowie die Bestätigung von Kreditinstituten außerhalb der Urkunde,
wie es beim eurocheque üblich ist. Beim
bestätigten LZB-Scheck setzt die Deutsche Bundesbank
bzw. eine angeschlossene LZB einen Bestätigungsvermerk,
in dem die genaue Garantiesumme und die Dauer der Garantie
vermerkt ist, auf den Scheck. Die Garantiedauer beträgt in der Regel
acht Tage, innerhalb derer der Scheck bei der bestätigenden LZB in
bar, bei allen anderen Stellen der Deutschen Bundesbank zur Verrechnung
eingelöst werden kann.
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