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Finanzglossar K
KAD
Abk. für Kontoauszugsdrucker
KAG
Abk. für Kapitalanlagegesellschaft
Kagi-Chart
Kagi-Charts gehören mit zu den ältesten grafischen Darstellungsmöglichkeiten
von Kursverläufen im alten Japan. Allgemein nimmt man an, daß Kagi-Charts
auf die Mitte der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts zurückgehen, als die
japanische Aktienbörse eröffnet wurde. "Kagi" ist im Japanischen
ein altmodischer Schlüssel mit L-förmigem Bart. Daher nennt man Kagi-Charts
mitunter auch Schlüssel-Charts. Kagi-Charts gehören zu den zeitunabhängigen
grafischen Kursdarstellungen. Das wichtigste Charakteristikum für Kagi-Charts
ist, daß das Marktgeschehen nicht nur die Richtung der Kagi-Kurve bestimmt,
sondern auch, wie dick oder dünn sie ist. Bewegt sich der Markt in seine
ursprüngliche Richtung fort, wird die Linie verlängert. Fällt dagegen
der Markt in die andere Richtung, so wird das in der nächsten Spalte mit
einer neuen Linie dargestellt. Hervorzuheben ist, daß die Kagi-Linie dicker
oder dünner gezeichnet wird, sobald sie über ein früheres Hoch hinaus
geht oder ein vorhergehendes Tief unterschreitet. Eine dicke Linie wird
Yang-Linie genannt, eine dünne Linie heißt Yin-Linie.
Kapitaladäquanz-Richtlinie
EG-Richtlinie über eine angemessene Eigenkapitalausstattung im Hinblick
auf die Marktrisiken aus den Handelsaktivitäten von Wertpapierfirmen
und Kreditinstituten. Umsetzung in deutsches Recht im Zuge der 6. KWG-Novelle.
Risiko, daß ein Kreditnehmer seine Verpflichtung gegenüber
dem Gläubiger nicht erfüllen kann, auch Adressenausfallrisiko
genannt.
Kapitalerhöhung
Maßnahme zur Finanzierung eines Unternehmens durch Erhöhung
des Eigenkapitals. Bei einer AG sind möglich:
1. Kapitalerhöhung mittels Ausgabe junger Aktien
(Bezugsrecht). 2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
(Berichtigungsaktien). Ferner gibt es das "bedingte"
Kapital als Hilfsmittel der Finanzierung bei Ausgabe von Anleihen
mit Aktienbezugsrecht oder Umtauschrecht (Optionsanleihe,
Wandelanleihe) sowie das "genehmigte" Kapital.
Letzteres ist gewissermaßen Vorratskapital, das heißt der
Vorstand ist laut Satzung ermächtigt, die
Kapitalerhöhung bis zu einem bestimmten Betrag durch Ausgabe neuer
Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, ohne daß
ein gesonderter HV-Beschluß erforderlich ist.
Kapitalertragsteuer (KESt)
Besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer auf bestimmte inländische
Kapitalerträge. Die KESt ist vom Schuldner oder dessen Bank für
Rechnung des Gläubigers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Der Steuersatz beträgt z. Zt. 25%. Bei Vorliegen einer Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung
oder eines Freistellungauftrages kann ein Abzug
der Kapitalertragssteuer vermieden werden. Der einbehaltene Anteil wird
auf die zu zahlende Einkommenssteuer angerechnet.
Kapitalflußrechnung
Ermittlung und Darstellung des Zahlungsmittelzu/abflusses, den ein Unternehmen
in einem Geschäftsjahr aus laufender Geschäftstätigkeit,
Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit erwirtschaftet
oder verbraucht hat und zusätzliche Abstimmung des Zahlungsmittelbestands
zu Beginn mit dem Betrag am Ende des Geschäftsjahres. Diese Informationen
geben Hinweise über die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse
zu erwirtschaften, Verbindlichkeiten zu tilgen und Dividenden zu zahlen.
Kapitalmarkt
Am Kapitalmarkt werden langfristige Fremdmittel und Beteiligungskapital
vermittelt. Über ihn fließt privaten Unternehmen und öffentlichen
Haushalten ein bedeutender Teil an Kapital zur Finanzierung ihrer Investitionen
und sonstigen Ausgaben zu. Diese Kapitalnachfrager beschaffen sich langfristiges
Geld über die Aufnahme von langfristigen Krediten und Schuldscheindarlehen
bei den Banken sowie durch die Emissionen von Anleihen,
Aktien, Obligationen,
Wandel- und Optionsanleihen.
Gespeist wird der Kapitalmarkt im wesentlichen aus Spargeldern privater
Haushalte bei Kreditinstituten, aber auch aus Mitteln von Versicherungsunternehmen,
die ihre Gelder längerfristig zinsgünstig ausleihen können,
sowie von ausländischen Anlegern. Man unterscheidet den organisierten
Kapitalmarkt der Banken und Börsen, an denen Aktien
und Festverzinsliche Wertpapiere gehandelt werden,
sowie den nichtorganisierten, "grauen", Kapitalmarkt. Hier werden Kapitaltransaktionen
ohne Mitwirkung von Kreditinstituten und Börsen abgewickelt.
Kapitalverwässerung
Bezeichnet die Verringerung des Werts einer Aktie aufgrund von Kapitalerhöhungen
durch Begebung zusätzlicher Aktien gegen Einlagen, Kapitalerhöhungen
aus Gesellschaftsmitteln oder ähnliche Maßnahmen (s. auch Verwässerungsschutz)
Kappa
s. Vega
Kassageschäft
Kaufabschluß an der Börse.
Charakteristisch ist die sofortige und kurzfristige Zahlung und Belieferung
(spätestens bis zum zweiten Börsentag).
Ein Kassageschäft ist der vertraglich vereinbarte Tausch von zwei Handelsobjekten
zwischen zwei Partnern
zu einem bestimmten Zeitpunkt (der jeweils gültigen Spotvaluta), an
einem bestimmten Ort und zu einem bestimmten Austauschverhältnis (Preis).
Das Austauschverhältnis entspricht hierbei dem Preis. Für die
Zeit zwischen Abschluß und Erfüllungszeitpunkt ist das Kassageschäft
als schwebendes Geschäft
zu klassifizieren.
Kassakurs
s.Einheitskurs
Kassamarkt
Der unmittelbare Markt für Erfüllung eines Geschäfts; Lieferung
und Zahlung müssen innerhalb von z.B. 2 Börsentagen nach Abschluß
durchgeführt werden. Terminmarkt,
Spot.
Kassapreis
s.Einheitskurs
Kassenobligation
Festverzinsliches Wertpapier mit einer maximalen
Laufzeit von vier Jahren. Emittenten
sind die öffentliche Hand und Kreditinstitute.
Kassenobligationen stellen eine Zwischenform von Geldmarkt- und Kapitalmarktpapieren
dar. Es handelt sich bei ihnen fest- oder variabel verzinsliche Wertpapiere,
die vom Bund, seinen Sondervermögen, den Ländern und Gemeinden
zur Finanzierung von öffentlichen Ausgaben emittiert werden. Der
Bund nennt seine Kassenobligationen seit 1988 auch Bundesschatzanweisungen.
Die von den Bundesländern emittierten Schatzanweisungen werden als
Landesschatzanweisungen bezeichnet.
Kassenobligationen werden auch als DM-Floating Rate Kassenobligation und
DM-Floating Rate Landesobligation emittiert, letztere werden ausschließlich
von den Bundesländern emittiert.
Kategorie I Sicherheit
(Tier One)
Marktfähige Sicherheit, die bestimmte, für den gesamten Euro-Währungsraum
einheitliche, von der EZB festgelegte Zulassungskriterien
erfüllt. Zu diesen Kriterien gehören die Denominierung in Euro,
die Emission (oder Garantie) durch Stellen innerhalb des EWR und die Hinterlegung
bei einer nationalen Zentralbank oder einer Wertpapierverwahrstelle des
Euro-Währungsraumes.
Kategorie II Sicherheit
(Tier Two)
Marktfähige oder nicht marktfähige Sicherheit, für die
die jeweilige nationale Zentralbank vorbehaltlich der Zustimmung der EZB
die Zulassungskriterien festlegt.
Kaufoption
s. Call Option
KCF
Der Kurs-Cash-Flow ist der Quotient aus Cash flow
je Aktie und dem Aktienkurs. Bei der indirekten Ermittlung werden diejenigen
Erfolgsgrößen einbezogen, die von Bewertungsmaßnahmen
herrühren und nicht zu periodengleichen Zahlungen führen. Der
Kurs-Cash-Flow als liquiditätsorientierte Kennzahl dient zur Bewertung
der Entwicklung der Ertragskraft einer Unternehmung in der Zukunft sowie
zum Vergleich verschiedener Unternehmungen miteinander. Die Zunahme der
Bedeutung des KCF kann u.a. darauf zurückgeführt werden, daß
er wesentlich weniger anfällig ist gegen bilanzpolitische Manipulationen
als die im Jahresabschluß ausgewiesene
Gewinngröße. Der informatorische Gehalt bzgl. der Prognostizierbarkeit
der ertragsmäßigen Unternehmensentwicklung kann dadurch wesentlich
verbessert werden.
Keil
Keile können ihrem Aussehen nach den Dreiecken zugeordnet werden, obwohl
es erhebliche Unterschiede in ihrer Aussage gibt. Keile finden sich überwiegend
als Trendumkehrformationen, die sich am Ende eines Sekundär- oder Tertiärtrends
entfalten. Bei einer Keilformation weisen die Begrenzungslinien jeweils
in die gleiche Richtung, während ihr Steigungswinkel unterschiedlich stark
ist. Gleiches gilt für fallende Keile, deren Obergrenze jedoch stärker
fällt als die untere Formationsbegrenzung. Ein Aufwärtskeil (bearischer
Keil) kennzeichnet eine Marktsituation, die in technischer Hinsicht schwächer
wird, während ein Abwärtskeil (bullischer Keil) auf einen technisch stärker
werdenden Markt hinweist. Handelssignale entstehen in beiden Keilvarianten,
wenn die Preise (Basis Schlußkurs) deutlich aus der Formation nach unten
(Verkaufssignal) bzw. beim Abwärtskeil nach oben (Kaufsignal) ausbrechen.
Im Gegensatz zu Hausse- bzw. Baisse-Dreiecken müssen bei einer Keilformation
die Formationsgrenzen nach Möglichkeit voll ausgefüllt werden. Die Aussagekraft
eines Keiles ist umso zuverlässiger, je stärker er ausgeprägt ist.
KESt
Abk. für Kapitalertragsteuer
KfW
Abk. für Kreditanstalt für Wiederaufbau
KGV
Das Kurs-Gewinn-Verhältnis wird in der Aktienanalyse aus dem aktuellen
Marktkurs geteilt durch den (geschätzten) Gewinn pro Aktie berechnet.
Das KGV ist ein Maßstab für die Beurteilung der vergangenen
und zukünftigen Ertragskraft einer Aktiengesellschaft
und dient dem Vergleich verschiedener Unternehmungen.
KISS
s.pcKISS
Knock-In-Option
Option, die erst wirksam wird, wenn ein bestimmtes
Kursniveau des Underlying erreicht, unterschritten
oder überschritten wird.
Knock-Out-Option
Option, die vor Fälligkeit verfällt,
wenn ein bestimmtes Kursniveau des Underlying
erreicht, unterschritten oder überschritten wird. Knock-Out-Optionen
sind auch bekannt unter dem Namen Out-Option, Down-And-Out-Call bzw. Up-And-Out-Put.
Kombinationskerze
Als Kombinationskerze bezeichnet man einen Kerzenkörper, der aus mehreren
Kerzenkörpern kombiniert ist. Auf diese Methode greifen japanische Analysten
zurück, wenn zu klären ist, ob es sich um ein Hausse- oder Baisse-Schema
handelt. Die Kombinationskerze ist ein einzelner Kerzenkörper, der sich
aus Eröffnungs-, Hoch-, Tief- und Schlußkursen des betreffenden Schemas
ergibt.
Kombizins-Anleihe
Es gibt keine über die gesamte Laufzeit gleichbleibende feste Verzinsung,
die Höhe der Zinserträge steht aber im voraus fest und ist nicht
von der Entwicklung am Kapitalmarkt
abhängig. Der Zinssatz wird nach einem bei der Emission vereinbarten
Muster geändert. Nach einigen kuponlosen Jahren ist für die restlichen
Jahre meist ein überdurchschnittlich hoher Kupon
vereinbart. Die Anleihe wird meist zu pari begeben und zurückgezahlt.
Kombizins- und Step-Up-Anleihen
ähneln in der Kalkulierbarkeit ihrer Zinserträge einem festverzinslichen
Wertpapier - der Anleger erhält zwar keine über die gesamte Laufzeit
gleichbleibende feste Verzinsung, die Höhe der Zinserträge steht
aber im voraus fest und ist nicht von der Entwicklung am Kapitalmarkt abhängig.
Der Zinssatz dieser Anleihen wird während der Laufzeit nach einem bei
der Emission vereinbarten Muster geändert. Bsp. Bundesschatzbriefe
Kommissionär
Kaufmann, der Waren oder Wertpapiere für
Rechnung eines anderen kauft oder verkauft. Er hat die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns zu beachten, von der Ausführung des Auftrages
dem Kommittenten unverzüglich Anzeige zu machen und zugleich damit
den Dritten zu benennen, mit dem er das Geschäft abgeschlossen hat.
Diese Verpflichtung entfällt bei Selbsteintritt
des Kommissionärs.
Kommissionsgeschäfte
Ausführung von Geschäften in Waren oder Wertpapieren im eigenen
Namen, aber im Auftrag eines Dritten, des sogenannten Kommittenten. Der
Ausführende dieser Geschäfte wird Kommissionär
genannt. Banken führen die Börsengeschäfte, für die
sie Aufträge von ihren Kunden erhalten, als Kommissionsgeschäfte
aus.
Kommunalkredit
Schuldenaufnahme von Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden
(Kommunen). Kommunalkredite gewähren Geschäftsbanken und Sparkassen
Realkreditinstitute.
Kommunalobligation
Verzinsliche Schuldverschreibung, die von privaten
Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten zur
Finanzierung von Kommunaldarlehen (Kredit an
die öffentliche Hand - Bund, Länder, Gemeinden, Städte
- zur Durchführung öffentlicher Investitionen) begeben wird.
Auch öffentlicher Pfandbrief genannt.
Konditionen
Im weitesten Sinne: Bedingungen. Bei Wertpapieren versteht man darunter
bestimmte Merkmale eines Papiers wie Zinssatz,
Ausgabekurs, Laufzeit, Tilgung,
u.ä. (Anleihebedingungen).
Konfidenzniveau
Das Konfidenzniveau definiert die Wahrscheinlichkeit, mit der ein potentieller
Verlust innerhalb des Intervalls liegt, welches durch den Value-at-Risk
angegeben wird.
Konsolidierung
Konsolidierung nennt man eine Marktphase, die sich einer vorangegangenen
Trendbewegung anschließt und (meist) seitwärts, (seltener) entgegengesetzt
der vorangegangene Trendbewegung verläuft. In diesen Phasen findet in
der Regel eine Neuordnung des Angebot- und Nachfrageverhältnisses statt;
die Marktteilnehmer verarbeiten die Bewegung.
Konsolidierungszone
Konsolidierungszone bezeichnet einen Bereich, der Begrenzungslinien klar
definiert werden kann. Ausbrüche aus diesem Bereich, weisen in der Regel
auf den Beginn einer neuen Bewegung hin.
Konsortium
(Vorübergehende) Vereinigung, insbesondere von Banken, um größere
Finanzierungsaufgaben zu lösen unter Verteilung des Risikos, heute
hauptsächlich zur Plazierung von Wertpapieren
(Emissionen) gebildet.
Kontoauszugsdrucker
Selbstbedienungsgerät bei Kreditinstituten, an denen sich Inhaber
einer ec-Karte oder Bankkundenkarte
bei entsprechender Vereinbarung mit ihrem kontoführenden Kreditinstitut
üblicherweise auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Belieben
Kontoauszüge selbst ausdrucken können.
Kontokorrentkonto
Bei einem Kreditinstitut geführtes Konto
(auch Girokonto oder laufendes bzw. persönliches
Konto genannt), über welches durch Einzahlung, Barabhebung, Überweisung
oder Scheck grundsätzlich jederzeit verfügt
werden kann. Häufig besteht die Möglichkeit, einen Dispositionskredit
auf dem Kontokorrentkonto einzurichten. Zur Nutzung von Selbstbedienungseinrichtungen
wie Geldautomaten oder Kontoauszugsdrucker
erhält der Kontoinhaber üblicherweise eine ec-Karte
oder eine Bankkundenkarte.
Kontokorrentkredit
Bankkredit, der einem Kreditnehmer eine genau festgelegte Kreditlinie
einräumt. Diese Kreditlinie kann der Kunde ganz oder teilweise ohne
weitere Absprachen oder Verträge mit der Bank jederzeit in Anspruch
nehmen. Der Kontokorrentkredit wird häufig in Form eines Dispositionskredits
an Privatkunden gewährt.
Kontovollmacht
Ein Kontoinhaber hat die Möglichkeit, anderen Personen eine Vollmacht
über sein Konto einzuräumen. Man unterscheidet sowohl nach der
Dauer der Festlegung von Vollmachten als auch nach der Zahl der bevollmächtigten
Personen, die zur rechtwirksamen Auftragserteilung der Bank gegenüber
befugt sind.
Kontrahent
siehe Partner
Kontrakt
siehe Einzelkontrakt
Kontraktgröße
Für Aktienoptionen i. d. R. 100 Aktien, für die neuen Options-
und Futuresprodukte 1.
Konversion
Wenn sich die Bedingungen des Kapitalmarktes ändern, ist es möglich,
eine Anleihe insgesamt oder einzelne Bedingungen (Konditionen)
der Anleihe den Veränderungen des Kapitalmarktes anzupassen. Eine
Konversion ist möglich bei Zinssatz, Laufzeit
und/oder Tilgung.
Konvertierbarkeit
Auch Konvertibilität. Die Möglichkeit, inländisches Geld
ohne Beschränkung in ausländische Zahlungsmittel umzuwandeln
(Gegensatz ist die Devisenbewirtschaftung). Die D-Mark wurde am 1. Juli
1958 voll konvertibel. Währungen, die überall frei konvertierbar
sind, bezeichnet man als "harte" Währungen.
Konvertierung
Umwandlung einer Schuld, zum Beispiel einer öffentlichen Anleihe
nach vorheriger Kündigung in eine andere
mit meist niedrigerem Zins.
Korb
s. Basket
Korrektur
Korrektur nennt man entgegengesetzte Bewegungsreaktionen auf vorangegangene
Kursschübe. Korrekturen können unterschiedlich stark ausfallen und werden
in sogenannten Korrekturpotentialen klassifiziert.
Korrekturpotentiale
Korrekturpotentiale werden in drei Klassen unterteilt: der Minimalkorrektur,
der Normalkorrektur und der Maximumkorrektur. Die Ausmaße, nach denen
die entsprechenden Bewegungsabläufe erfolgen, werden über die sogenannten
Fibonacci Retracements ermittelt. Diese wiederum basieren auf Verhältniszahlen,
die sich aus der Zahlenreihe von Fibonacci (siehe Fibonacci)
ableiten lassen. In der Praxis spricht man von einer minimalen Korrektur,
wenn der vorangegangene Trendverlauf um etwa 38 Prozent korrigiert wird.
Einer Normalkorrektur entspricht eine 50 Prozent Reaktion, von einer Maximumkorrektur
sprechen wir bei einem Korrekturausmaß von 62 bis 68 Prozent. Oft erfolgen
Korrekturen verblüffend genau in den errechneten Ausmaßen.
Körperschaftsteuer
Steuer auf die Einkünfte der Körperschaften und Personenvereinigungen.
Sie erfaßt Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
und sonstige juristische Personen des privaten Rechts. Aktiengesellschaften
(als Kapitalgesellschaften) zahlen die Steuer von ihren Gewinnen. Jede
Dividende ist damit bereits mit einem Steueranteil
belastet, den die Aktionäre auf die eigene Steuerschuld anrechnen
lassen können, gegebenenfalls sogar erstattet bekommen. Sie erhalten
deshalb zusätzlich eine Steuergutschrift in Höhe von 3/7 (=
42,86 %) der Bardividende als "anrechenbare Körperschaftsteuer".
Ab 2002 durch das Halbeinkünfteverfahren abgelöst.
Kredit
Ausleihung einer bestimmten Geldsumme unter bestimmten Konditionen,
die sich insbesondere auf die Verzinsung, die
Rückzahlung und mögliche Sicherheiten beziehen. Während
das Darlehen im allgemeinen Sprachgebrauch eher
auf langfristige Ausleihungen angewandt wird, bezeichnet der Begriff Kredit
sowohl die kurz-, mittel- als auch langfristige Überlassung von Geld
bzw. Kapital. Man unterscheidet zwischen Kontokorrentkrediten,
die täglich fällig sind, Wechselkrediten und Hypothekarkrediten.
Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW)
Die KfW ist eine Spezialbank, die 1948 als Körperschaft des öffentlichen
Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet wurde. Schwerpunkte
ihrer Tätigkeit sind die Vergabe von Investitions- und Umweltkrediten
an mittelständische Unternehmen zu begünstigten Konditionen
sowie Exportfinanzierungen vornehmlich für Investitionsgüter-Ausfuhren
in Entwicklungsländer. Dabei arbeitet das Institut, dem normale Bankgeschäfte
nicht gestattet sind, eng mit anderen Banken zusammen.
Kreditderivate
Finanzinstrumente, die es ermöglichen, Kreditrisiken (Adressenausfallrisiken)
von Darlehen, Anleihen
und anderen Kreditpositionen zu bewerten und separat zu handeln. Kreditderivate
ermöglichen die Bewertung und den Handel von Kreditrisiken,
ohne das originäre Produkt liquidieren zu müssen. Dadurch lassen
sich Positionen bzw. Portfolios je nach Bedarf reduzieren, diversifizieren
oder ausweiten. Investoren wird der Zugang zu Kreditmärkten ermöglicht.
Die Risikoübernahme erfolgt üblicherweise gegen Zahlung von
Prämien, Zinsen etc..
Kreditfähigkeit
Fähigkeit, rechtswirksam Kreditverträge abschließen zu
können. Kreditfähig sind natürliche Personen, die voll
geschäftsfähig sind, juristische Personen des privaten und öffentlichen
Rechts sowie Personenhandelsgesellschaften. Der Begriff der Kreditfähigkeit
wird häufig mit dem der Kreditwürdigkeit
verwechselt.
Kreditinstitut
§ 1 Abs. 1 KWG definiert Kreditinstitute
als Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, sofern der Umfang dieser
Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb
erfordert. Danach muß mindestens eines der in diesem Paragraphen
aufgeführten Bankgeschäfte durchgeführt werden. Nicht als
Kreditinstitut gelten unter anderen die Deutsche
Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW).
Kreditkarte
Bankzahlungskarte, die den Karteninhaber in die Lage versetzt, weltweit
gegen Unterzeichnung eines Leistungsbeleges in Geschäften, die der
jeweiligen Kartenfirma bzw. dem Kartensystem als Vertragspartner angeschlossen
sind in der jeweiligen Landeswährung bargeldlos zu bezahlen. Die
Umsätze werden dem Karteninhaber gesammelt einmal monatlich in Rechnung
gestellt. Hierüber erhält er eine übersichtliche Umsatzabrechnung.
Die Vertragsunternehmen (Geschäfte, Hotels, Restaurants, Reisebüros,
Tankstellen, etc.) sind jeweils durch das Symbol der betreffenden Kreditkarte
gekennzeichnet. Die in Deutschland am weitesten verbreitete und akzeptierte
Kreditkarte ist die EUROCARD mit weltweit über
12 Millionen Vertragsunternehmen. Darüber hinaus ermöglichen
Kreditkarten in Verbindung mit einer Geheimzahl
auch die Bargeldbeschaffung an Geldautomaten
angeschlossener Kreditinstitute.
Kreditrisiko
Risiko, daß ein Kreditnehmer seine Verpflichtungen gegenüber
dem Gläubiger nicht erfüllen kann, auch Adressenausfallrisiko
genannt.
Kreditrisikoäquivalent
Orientierungswert für das aufsichtsrechtlich relevante Kreditrisiko
(risikogewichtete Aktiva), welches mit Eigenkapital zu unterlegen ist
[entsprechend dem Produkt aus dem risikoäquivalenten Volumen (Kreditäquivalent)
und einem bonitätsmäßigen Anrechnungsfaktor].
Kreditsicherheiten
Maßnahmen, Vereinbarungen oder Gegenstände, die einem Kreditgeber
die Rückzahlung eines Kredites sicherstellen sollen. Man unterscheidet
zum einen zwischen akzessorischen, das heißt an die Hauptschuld
gebundenen Sicherheiten wie Bürgschaft,
Pfandrecht an beweglichen Sachen und Forderungen, und Hypotheken
sowie fiduziarischen Sicherheiten, bei denen kein unmittelbarer rechtlicher
Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden
Forderung existiert. Beispiele hierfür sind die Sicherungsübereignung,
-abtretung und die Grundschuld. Daneben kann
man auch nach dinglichen und persönlichen Sicherheiten differenzieren.
Kreditwesengesetz (KWG)
Enthält Vorschriften über das Betreiben von Kreditinstituten
sowie über die Bankenaufsicht. Zweck des
KWG ist der Gläubigerschutz und die Wahrung der Funktionsfähigkeit
der Kreditwirtschaft.
Kreditwürdigkeit
Maßstab für die Kreditgewährung. Ein Kreditnehmer ist
dann kreditwürdig, wenn von ihm eine vertragsgemäße Erfüllung
der Kreditverpflichtungen erwartet werden kann. Man unterscheidet zwischen
der persönlichen und der materiellen Kreditwürdigkeit. Während
bei der persönlichen die Zuverlässigkeit, die berufliche und
fachliche Qualifikation bzw. die unternehmerischen Fähigkeiten des
Kreditnehmers untersucht werden, geht es bei der materiellen Kreditwürdigkeit
um wirtschaftliche Aspekte, wie z.B. Vermögenssituation, Einkommensverhältnisse
etc.. Es findet häufig eine Verwechslung der Kreditwürdigkeit
mit der Kreditfähigkeit statt.
Kulisse
Fachwort der Börse. Bezeichnet insgesamt
die Personen, die am Börsenhandel direkt teilnehmen und dabei auf
eigene Rechnung kaufen und verkaufen. Die Bankenvertreter (Effektenhändler),
die im Auftrag handeln, zählen nicht zur Kulisse.
Kündigung
In den Anleihebedingungen vorgesehene Möglichkeit,
Anleihen vorzeitig zurückzuzahlen (Tilgung).
Auslosung oder Kündigung sind frühestens
fünf Jahre nach der Emission statthaft. Bei
der Kündigung wird im Gegensatz zur ratenweisen Tilgung der Auslosung
die Wertpapierausgabe zurückgenommen.
Kupon
s.Dividendenschein, Zinsschein
Kurs
(lat., franz.) Der Preis für Wertpapiere
und andere vertretbare Waren, die an einer Börse
gehandelt werden. Der Kurs wird entweder in Prozent vom Nennwert
oder in DM pro Stück ausgedrückt. Die amtlichen Kurse werden
von Kursmaklern festgesetzt.
Kursblatt
Amtliches, börsentäglich herausgegebenes Blatt mit den Tageskursen
aller an der jeweiligen Börse notierten
Wertpapiere. Alle acht deutschen Wertpapierbörsen
geben täglich ein amtliches Kursblatt heraus.
Kursfeststellung
s.Börsennotierung
Kursmakler
Haben an den Wertpapierbörsen die Börsenpreise festzustellen,
an den Warenbörsen bei der Feststellung mitzuwirken. Sie sind amtlich
bestellt und vereidigt. Das Rechtsverhältnis des Kursmaklers zu seinem
Auftraggeber regelt der Maklervertrag (§ 652ff. BGB, § 93ff.
HGB). Kursmakler werden von der Börsenaufsichtsbehörde
nach Anhörung der Kursmaklerkammer und der Geschäftsführung
der Börse bestellt.
Kurspflege
Spezielle Eingriffe am Kapitalmarkt bzw. der Börse
- zumeist unter Einschaltung der Konsortialbanken - zur Regelung und Stützung
der Wertpapierkurse. Den Inhabern der betreffenden Papiere soll die Möglichkeit
geboten werden, jederzeit über die Börse kaufen und verkaufen
zu können. Kurspflege erhöht die Fungibilität
eines Wertpapiers. Sie wird in Anpassung an die Marktlage flexibel und
nicht starr betrieben. Die Bundesbank betreibt Kurspflege bei öffentlichen
Anleihen und ermöglicht so den Umsatz größerer
Beträge.
Kursspannen-Chart
Kursspannen-Charts, auch Kagi-Chart genannt, gehören zu den zeitunabhängigen
grafischen Kursdarstellungen. Siehe Kagi-Chart
.
Kurswert
Preis, der für Wertpapiere oder Devisen
an der Börse gezahlt wird. Bei Prozentnotierungen
ergibt sich der Kurswert aus Nominalbetrag mal Kurs
dividiert durch 100.
Kurszusätze
und -hinweise
Geben an, inwieweit die zum festgestellten Kurs
limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge von Wertpapieren ausgeführt
werden konnten. Gemäß § 33 der Börsenordnung der Frankfurter
Wertpapierbörse (FWB) gelten folgende Kurszusätze und
-hinweise:
- B = Brief: Zu dem aufgeführten Kurs
wurden Papiere angeboten, es lag aber keine Nachfrage zu diesem Kurs
vor.
- G = Geld: Kaufwünsche zu dem aufgeführten
Kurs lagen vor, es war aber kein Angebot zu diesem Kurs vorhanden.
- - = gestrichen, d. h. keine Geschäftsvorfälle:
Das Papier wurde weder angeboten noch nachgefragt.
- -B = gestrichen Brief: Der Kurs konnte
nicht festgestellt werden, da nur Angebote ohne Kurlimit vorlagen.
- -G = gestrichen Geld: Der Kurs konnte
nicht festgestellt werden, da nur Nachfragen ohne Kurlimit vorlagen.
- b = bezahlt: Alle zu diesem Kurs vorliegenden
Aufträge wurden ausgeführt.
- bB = bezahlt Brief: Eun Teil der Aufträge
wurde ausgeführt, aber es verbliebt ein Angebotsüberschuß.
- bG = bezahlt Geld: Eine Teil der Aufträge
wurde ausgeführt, aber es verbleib ein Nachfrageüberschuß.
- exD = ohne Dividende: Kurszusatz am Tage
des Dividendenabschlages, d. h. die Aktie wird künftig ohne Dividendenanspruch
für das abgelaufene Jahr gehandelt.
- ExB = ohne Bezugsrecht: Kurszusatz am
Tage des Bezugsrechtsabschlages, d. h. erste Notiz unter Abschlag eines
Bezugsrechtes.
Kurzläufer
Darunter versteht man Festverzinsliche
Wertpapiere mit Laufzeiten bis zu vier Jahren.
Kuxe
Anteile einer bergrechtlichen Gewerkschaft. Kuxe sind nennwertlose Papiere,
sie verkörpern einen Anteil am Vermögen der Gewerkschaft. In
der heutigen Zeit spielt die Wertpapierform des Kuxes keine Rolle mehr,
da die Rechtsform der AG der bergrechtlichen
Gewerkschaft vorgezogen wird.
KWG
Abk. für Kreditwesengesetz
K
Zusatz der Frankfurter Börse für alle von ihr veröffentlichten
Aktienindizes (DAX, DAX 100, CDAX, FWB-Index
und alle Branchenindizes), die ausschließlich auf Basis der Kassakurse
ermittelt werden. Dies ermöglicht insbesondere Privatanlegern eine
bessere Vergleichbarkeit des Erfolges ihrer Anlage mit der Entwickung
der Kassakurse.
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