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Finanzglossar A

Abbuchungsauftrag
Schriftlicher, jederzeit widerruflicher Auftrag eines Zahlungspflichtigen an seine Bank, von einem bestimmten Zahlungsempfänger (Gläubiger) künftig alle Lastschriften einzulösen; neben dem Einzugsermächtigungsauftrag die weniger gebräuchliche Variante des Lastschriftverfahrens. Kommt vor allem für Zahlungsempfänger in Frage, die über einen längeren Zeitraum Forderungen in unterschiedlicher Höhe und zu gegebenenfalls unregelmäßigen Terminen gegenüber bestimmten Kunden haben.

ABECOR
Associated Bank's of Europe Corpaoration S. A.

ABS
Abk. für Asset Backed Securities.

Abwicklungssystem Als Abwicklungssystem werden alle in den entsprechenden Abteilungen der Zentrale oder in- und ausländischen Niederlassungen einer Bank eingesetzten DV-Systeme bezeichnet, die zur Abwicklung von Handelsgeschäften genutzt werden. Unter Abwicklung versteht man hierbei insbesondere das Erstellen von Bestätigungsschreiben sowie die Veranlassung von Zahlungen.

Abwicklungszeitpunkt
Abwicklungszeitpunkt ist ein Zeitpunkt, an dem die Zahlung in der Abwicklungsabteilung generiert wird; in der Regel 2 Tage vor Valuta.

Abzinsungspapier
Wertpapier, dessen Erwerbspreis sich durch Abzinsung des später zurückzuzahlenden Nominalbetrags auf den Kaufzeitpunkt ergibt. Die Zinsen (und Zinseszinsen) werden erst am Ende der Laufzeitzusammen mit der Tilgungausgezahlt. Typische Abzinsungspapiere sind Zerobonds, Bundesschatzbriefe usw.; Gegenteil: Aufzinsungspapier.

Abzugszeitpunkt der Daten
Abzugszeitpunkt der Daten ist der Ist-Cut-Off-Zeitpunkt, also der Zeitpunkt an dem der tatsächliche Lauf zum Abzug der Daten erfolgt.

Act./Act.
Zinsberechnungsmethode, bei der die Zinsen taggenau berechnet werden. Hierbei wird die tatsächliche Anzahl von Tagen berücksichtigt. Dieses Verfahren wird gewöhnlich im Rentenmarkt verwendet.

Act./360
Zinsberechnungsmethode, bei der die Zinsen taggenau berechnet werden, wobei ein Jahr mit 360 Tagen berücksichtigt wird. Diese Methode wird in der Regel im Geldmarkt und voraussichtlich bei den Geldmarktoperationen des ESZB berücksichtigt.

Ad-hoc-Publizität
Unverzügliche Veröffentlichung von Tatsachen, die geeignet sind, den Kurs eines Wertpapieres erheblich zu beeinflussen (§ 15 WphG). Die geforderte sogenannte Bereichsöffentlichkeit ist durch Veröffentlichung in mindestens einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem herzustellen. Der Emittent hat vor der Veröffentlichung die Börsen, an denen die Wertpapiere zum Handel zugelassen sind, und das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel zu informieren.

Adjusted Gross Loss
Diese Kennzahl errechnet sich aus der Kennziffer Total Number of Losing Trades minus der Quadratwurzel aus diesem Wert, multipliziert mit dem Punktewert des Average losing trade. Das Ergebnis ist als Wert konservativer (d.h. schlechter) als der Gross Loss, um so einen Sicherheitspuffer einer zukünftig geringer erwartete Performance zu schaffen.

Adjusted Gross Profit
Diese Kennzahl errechnet sich aus der Kennziffer Total Number of Winning Trades minus der Quadratwurzel aus diesem Wert, multipliziert mit dem Punktewert des Average Winning Trade. Das Ergebnis ist als Wert konservativer (d.h. schlechter) als der Gross Loss, um so einen Sicherheitspuffer einer zukünftig geringer erwartete Performance zu schaffen.

Adjusted Net Profit
Den Adjusted Net Profit erhält man aus der Subtraktion vom Adjusted Gross Profit - Adjusted Gross Loss.

Adjusted Profit Factor
Der adjustierte Gewinn Faktor ergibt sich aus der Division des Adjusted Gross Profit / Adjusted Gross Loss.

ADR
Abk. für American Depositary Receipt

Adresse
Börsenausdruck für Geldnehmer oder Emittenten. Eine "erste Adresse" wird bonitätsmäßig erstklassig eingestuft und erhält im allgemeinen am Geld- oder Kapitalmarkt günstigere Konditionen als weniger gute Adressen.

Adressenausfallrisiko
Kreditrisiko

Advance Block
Trendbestätigungsformation aus der Candlestick - Theorie. Verlangsamung des Kursanstieges innerhalb einer intakten Aufwärtsbewegung. Hinweis auf Dynamikrückgang.

ADX
Der Average Directional Movement Index (ADX) ist ein geglätteter Directional Movement Index. Als Ergebnis mißt dieser Indikator die Stärke der Bewegungsdynamik. Ein hoher Wert dieses Indikators zeigt einen starken Trend an, ein Indikatorwert Null bedeutet einen trendlosen Zustand. Der Indikator sagt nichts über die Richtung des Trends aus.

AG
Abk. für Aktiengesellschaft

AGB
Abk. für Allgemeine Geschäftsbedingungen

Agio
Als Agio oder Aufgeld bezeichnet man die Differenz zwischen dem Nennwert und einem höheren Kurs oder Rückzahlungspreis. Außerdem spricht man von einem Agio, wenn ein Wertpapier über seinem rechnerischen Wert gehandelt wird, beispielsweise bei überparitätischer Bezugsrechtsnotiz u.ä. Bei der Emission von Schuldverschreibungen ist ein Agio selten, dagegen wird häufig ein unter Pari liegender Ausgabepreis (Disagio) gewählt. Aktien dürfen nicht zu einem Preis unter ihrem Nennwert ausgegeben werden (§ 9 AktG), vielmehr ist ein Aufgeld durchaus üblich. Das bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erzielte Agio ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen (§ 150 AktG).
Wird manchmal auch Aufschlag genannt. Kurz bezeichnet man Agio als denjenigen Betrag, um den der Ausgabepreis bei der Neuausgabe von Wertpapieren deren Nennbetrag übersteigt. Gegensatz zu Disagio.

AIBD
Abk. für Association of International Bond Dealers, jetzt ISMA AIBD
Association of International Bond Dealers; umfaßt praktisch alle Euro-Emissions- und Handelshäuser, wobei der Schwerpunkt bei Sekundärmarktteilnehmern liegt. Aim
Alternative Investment Market (London); Aufgabe: jungen Firmen Kapital zuführen

Akkreditiv
Auch Dokumentenakkreditivgenannt. Vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstitutes, im Auftrag, für Rechnung und nach Weisungen eines Kunden gegen Übergabe bestimmter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen eine bestimmte Geldzahlung oder eine andere finanzielle Leistung zu erbringen. Rechtliche Grundlage für das Akkreditiv sind die " Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive" (Revision 1993). Das Akkreditiv wird vor allem im internationalen Kreditgeschäft bzw. Warenverkehr eingesetzt und stellt für den Exporteur eine sichere Grundlage dar, daß die Ware nur nach Bezahlung an den Importeur ausgeliefert wird. Eine weniger strenge Zahlungsform stellt das Inkasso dar.

Aktie
Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaftwerden als Aktien bezeichnet. Sie sind Mitgliedschaftsrechte. Die Höhe eines Anteils richtet sich bei auf Nennwert lautenden Aktien nach dem Nennbetrag der Aktie. Der gesetzliche Nennbetrag einer Aktie beläuft sich in der Bundesrepublik Deutschland auf mind. DM 5,- oder ein Vielfaches davon (§ 8 AktG). Entsprechend dem Aktienwert ist der Aktionär am Grundkapital, den Gewinnausschüttungen, Kapitalaufstockungen aus Gesellschaftsmitteln und am Liquidationserlös beteiligt; sein Anspruch auf Teilnahme an Kapitalerhöhungen bemißt sich ebenfalls nach dem Nennbetrag. Das Mitgliedschaftsrecht wird durch Stimmrecht in der Hauptversammlungrepräsentiert. Letzteres kann an eine Bank oder an einen Dritten (Vollmachtstimmrecht) abgetreten werden. Ein Anspruch auf Gewinnausschüttungen (Dividenden) besteht nicht. Das Beteiligungsrecht macht die Aktie zu einem sogenannten Substanzwert im Gegensatz zu Schuldverschreibungen, die reine Nominalwertforderungen verbriefen. Aktien können auf den Namen oder den Inhaber lauten (§ 10 AktG). Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien am 1. April 1998 wurden in Deutschland mit der Stückaktie auch unechte nennwertlose Aktien zugelassen.
Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs an einer Aktiengesellschaft in einer Aktienurkunde verbrieft. Der Aktionär wird Teilhaber am Aktienkapital und damit Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens. Aktien werden i. d. R. als Inhaberpapiere ausgegeben. Siehe dazu auch Inhaberschuldverschreibung. Man unterscheidet zwischen:

  • Inhaberaktien: übertragbar durch Einigung und Übergabe
  • Namensaktien: lauten auf den Namen des jeweiligen Inhabers, der außerdem in das Aktienbuch des Unternehmens eingetragen werden muß. Namensaktien sind Orderpapiere und können nur durch ein Indossament übertragen werden.
  • vinkulierte Namensaktien: ihre Übertragung ist von der Zustimmung des Emittenten abhängig.
  • Volksaktien: Sie wurden im Zuge der Privatisierung von Bundesvermögen an Bezieher niedrigerer Einkommen und an Belegschaftsmitglieder der jeweiligen Unternehmen ausgegeben.
  • Berichtigungsaktien (Gratisaktien): können durch Umwandlung von offenen Rücklagen in Grundkapital an die Aktionäre ausgegeben werden. Die neuen Aktien gelten als voll eingezahlt. Die Rücklagen standen dem Aktionär auch schon vorher im Verhältnis seines Kapitalanteils zu. Für den Aktionär ändert sich der Wert seiner Beteiligung nicht.
  • Belegschaftsaktien: werden meist zu einem Vorzugskurs an Belegschaftsmitglieder der emittierenden AG ausgegeben. Für den Weiterverkauf muß häufig eine Sperrfrist beachtet werden.
  • Junge Aktien: sind Aktien aus einer Kapitalerhöhung, die für das laufende Jahr noch nicht bzw. noch nicht voll dividendenberechtigt sind. Nach dem nächsten Dividendentermin werden sie den "alten" Aktien gleichgestellt. Bei zwei Kapitalerhöhungen pro Jahr kann es zur Ausgabe "jüngster" Aktien kommen.
  • Globalaktien: sind Sammelurkunden über eine größere Anzahl von Aktien. Sie dienen der Vereinfachung der Verwaltung und Verwahrung. Umtausch in Einzelurkunden ist jederzeit möglich.
  • Zwischenscheine (Interimsscheine): sind vorläufige Aktien und werden bei Gründung oder Kapitalerhöhung ausgestellt, wenn die Ausgabe der Aktienurkunden aus technischen Gründen verzögert wird. Sie dürfen nur auf den Namen lauten, sind Orderpapiere und können übertragen werden. Anstelle von Zwischenscheinen werden heute meistens "nicht übertragbare Kassenquittungen" ausgegeben oder interimistische Sammelurkunden bei einer Wertpapiersammelbank (z. B. dem Kassenverein) hinterlegt.

Aktienfonds
Anlagefonds, der sein Vermögen mindestens zu zwei Dritteln in Aktien investiert.

Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensform, die im Aktiengesetz ihre besondere rechtliche Regelung erfährt. Ihr Grundkapital, das sich auf einen Mindestnennbetrag von 100.000.- DM (§ 7 AktG) belaufen muß, ist in einzelne Aktienaufgeteilt. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft findet sich in allen westlichen Industriestaaten, wenn auch einzelne Regelungen rechtlich modifiziert sind. Sie ist die typische Form der Kapitalgesellschaft. Durch sie wurden die finanziellen Leistungen zum Aufbau großer Industrie- und Handelsunternehmen ermöglicht. Die großen Publikumsgesellschaften verkörpern den Prototyp der Aktiengesellschaft. Eine Vielzahl von Aktionären ist mit oft kleinen und kleinsten Beträgen an einer AG beteiligt. Die Haftung beschränkt sich jeweils auf die Höhe des Aktienanteils, wodurch das Wesen der Aktiengesellschaft gekennzeichnet wird (§ 1 AktG). Die Organe der Aktiengesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsratund Hauptversammlung. Geleitet wird sie vom Vorstand, der durch den Aufsichtsrat bestellt wird, während letzterer von der Hauptversammlung, der Versammlung der Aktionäre, zu wählen ist. Beteiligungen an Aktiengesellschaften gehören zu den bevorzugten Formen der modernen Geldanlage; der Vorteil für den Aktionär liegt darin, daß er bei börsennotierten Aktiengesellschaften jederzeit die Aktie unter Einschaltung eines Kreditinstitutes an der Börse verkaufen kann.

Aktienindex
Die Deutsche Börse AGgibt börsentäglich Indexziffern der bei ihr festgestellten deutschen Aktienkurse (Kursindex) und des Umsatzes in diesen Aktien (Umsatzindex) bekannt. Darüber hinaus gibt es private Berechnungen der Presse (z. B. FAZ-lndex) und von Kreditinstituten. Seit 1988 wird der Deutsche Aktienindex (DAX) aus den Kursen von 30 börsennotierten Aktiengesellschaften berechnet. Der DAX, der während der Börsenzeit minütlich aktualisiert wird, ist um Kapitalveränderungen und Dividendenzahlungen bereinigt. Ziel von Aktienindizes ist, die aktuelle Börsentendenz verdichtet wiederzugeben und die langfristige Wertentwicklung eines fiktiven Portefeuilles zu dokumentieren. Entscheidend für die Aussagekraft von Aktienindices ist, wieviele Einzelwerte erfaßt sind und wie die Gewichtung vorgenommen wird. Zu den bekanntesten ausländischen Indizes gehören der Dow Jones-Index (USA), der Standard & Poor's 500, der Financial Times-Index (Großbritannien) und der Nikkei Index (Japan).

Aktionär
Der Inhaber von Aktienwird als Aktionär bezeichnet. Er besitzt bestimmte Mitgliedschaftsrechte, die im Aktiengesetz im einzelnen geregelt sind. Zu seinen wichtigsten Rechten zählen das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, das Stimmrechtund bestimmte Auskunftsrechte. Der Aktionär hat ferner Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn, soweit dieser nicht nach Gesetz, Satzung (z.B. Pflicht zur Rücklagenbildung) oder durch HV-Beschluß von der Verteilung auf die Aktionäre ausgeschlossen ist. Einen direkten Einfluß auf die Geschäftsführung der Gesellschaft hat der Aktionär nicht. Er kann aber über bestimmte Fragen der Geschäftsführung vom Vorstand zu einer Mitentscheidung in der HV aufgefordert werden. Seine Mitgliedschaft erwirbt er durch Zeichnung oder Kauf der Aktien, durch Verkauf seiner Anteile gibt er sie auf. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur seine Einlage.

Aktivgeschäfte
Bankgeschäfte, die die Aktivseite der Bankbilanz betreffen, insbesondere Forderungen an Banken und an Kunden (z. B. Kredite).

Aktivum
Aktiva sind alle Vermögenswerte eines Unternehmens, die in der Bilanz den Verpflichtungen (Passiva) gegenübergestellt werden. Aktiva geben Auskunft über die Mittelverwendung des im Unternehmen investierten Kapitals.

Akzept
Gezogener Wechsel, der vom Bezogenen (dem Hauptschuldner) akzeptiert, das heißt angenommen worden ist. Dadurch tritt zu der Zahlungsanweisung eine Zahlungsverpflichtung des Bezogenen. Das Gegenstück zum Akzept ist die Tratte, die keine Unterschrift des Bezogenen enthält. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten des Akzeptes: Kurz- und Vollakzept, Teilakzept (der Bezogene verpflichtet sich nur für einen Teilbetrag des im Wechsel genannten Gesamtbetrages) und Avalakzept (Aval).

Allfinanz-Konzept
Bestrebung von Kreditinstituten ihren Kunden über die herkömmlichen Bankleistungen hinaus weitere Finanzdienstleistungen anzubieten. Dieses Ziel nennt man Allfinanz-Konzept; danach können insbesondere Bauspar- und Versicherungsverträge über eine Bankfiliale vermittelt werden; auch ein Immobilien-Vermittlungsservice gehört meist zum Leistungsumfang. Unter Berücksichtigung dieser Komponenten wird zudem verstärkt ein umfassendes Vermögens-Management angeboten. Die einzelnen "Produkte" werden jeweils von qualifizierten Bankmitarbeitern oder Außendienstmitarbeitern angeboten und vertrieben. Inwieweit die zusätzlichen Leistungen von eigens für diesen Zweck gegründeten Tochterinstituten, von Beteiligungsunternehmen oder von Kooperationspartnern erbracht werden, hängt von der jeweiligen Allfinanzstrategie der einzelnen Bank ab.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schriftlich vorformulierte Vertragsbedingungen, die die wichtigsten Teile der Geschäftsbeziehungen zwischen einer Bank und ihren Kunden regeln. Bei Geschäftsaufnahme mit einem Kunden wird dieser - meist unter Beifügung eines Druckexemplars - ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen. Die AGB führen zu einer Vereinfachung des Geschäftsverkehrs, da auf diese Weise gleichartige Geschäftsvorfälle gegenüber allen Kunden nach einheitlichen Prinzipien durchgeführt werden.

Allocated Position
Zugeordnete Position; Long-Position in Bond-Futureskontrakten, der zum Erfüllungszeitpunkt die zur Lieferung angezeigten Wertpapiere zugeordnet wurden.

Altersvorsorge-Sondervermögen
Neues Investmentfondsprodukt zur Altersvorsorge. Das bei einer Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Dies muß von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden und haftet nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Für Altersvorsorge-Sondervermögen gelten besondere Bedingungen: Investments überwiegend in Substanzwerten; Aktienanteil max. 75%; Anteile an offenen Immobilienfonds bzw. Direktbesitz-Immobilien max. 30%; Stille Beteiligungen max. 10%. Die Fondsgesellschaft hat folgende Angebote zu unterbreiten: Sparpläne und Auszahlungspläne für regelmäßige Zahlungen und die Möglichkeit einer Vermögensumschichtung vor Erreichen des Pensionsalters, spätestens nach drei Vierteln der Vertragslaufzeit.

American Depositary Receipt (ADR)
Von bedeutenden US-amerikanischen Banken ausgestellte handelbare Aktienzertifikate über bei ihnen hinterlegte nicht-amerikanische Aktien. ADR werden meist im Verhältnis 1:1 für 100 Stück Auslandsaktien, aber auch für weniger ausgestellt. Sie dienen zur Erleichterung, Verbilligung und Beschleunigung des Handels. Aufgrund bestimmter Börsenhandelsvorschriften lassen sich ausländische Aktien teilweise nur in solcher Form an den US-Börsen handeln.

American Stock Exchange (AMEX, ASE)
Neben der NYSE sehr bedeutende US-Wertpapierbörse. Sitz: New York. Sie befaßt sich hauptsächlich mit dem Handel von an der Hauptbörse nicht zugelassenen Wertpapieren. Häufig ist die Einführung der Aktien einer Gesellschaft an der AMEX die Vorstufe zur Zulassung an der NYSE.

American Style
s. Amerikanische Option

Amerikanische Option (American Style)
Kauf- oder Verkaufsoption (Option), die jederzeit (an jedem Handelstag) während ihrer Laufzeit ausgeübt werden kann. Gegensatz: Europäische Option (European Style).

Am Geld
s. Parität

AMEX
Abk. für American Stock Exchange

Amortizing Swap
Auch Amortisations-Swap genannt. Bei diesem Swap nehmen die Nominalbeträge über die Laufzeit ab. Der Amortizing Swap wird insbesondere zur Absicherung von Tilgungskrediten eingesetzt.

Amtlicher Handel
(genauer: Amtliche Notierung) An den deutschen Wertpapierbörsen nimmt der amtliche Handel, auch amtlicher Markt genannt, den breitesten Raum ein. Für diesen Markt, auf den sich weit über 90% der gesamten Börsenumsätze konzentrieren, ist die Geschäftsführung unter Mitwirkung der amtlichen Makler oder die Maklerkammer verantwortlich. Die Einführung eines Wertpapiers zur amtlichen Notierung ist von der Einhaltung strenger Zulassungsvorschriften (Börsenzulassung) abhängig. Die in diesem Marktsegment ermittelten Kurse werden von öffentlich-rechtlichen Maklern festgestellt und sind amtlich.

Amtlicher Makler (Kursmakler)
wird auf Vorschlag der Geschäftsführung von der zuständigen Börsenaufsichtsbehördebestellt. Er hat amtliche Kurse festzustellen und wird daher auf Neutralität hin vereidigt. Das Börsengesetzschreibt vor, daß der amtliche Makler in den Wertpapieren, für die er amtliche Kurse feststellt, keine Geschäfte auf eigene Rechnung abschließen darf. Er ist zu einem Ausgleich berechtigt. Für seine Tätigkeit erhält der amtliche Makler eine Provision, Courtage genannt.

Anfangskurs
Eröffnungskurs

Anleihe
Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Obligationen, Zerobonds. Langfristige Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt durch den Staat, öffentliche Körperschaften, Grundkreditanstalten oder Wirtschaftsunternehmen. Zur Verbriefung der Anleiheforderungen werden Papiere mit festem oder variablem Zinsund fester Laufzeit ausgegeben. Dabei handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere. Die Zinsen werden in der Regel jährlich gezahlt. Der Gesamtbetrag einer Anleihe ist gestückelt in Teilbeträge (Teilschuldverschreibung). Der kleinste Teilbetrag ist DM 100,- . Der Verkauf erfolgt an jedermann über Banken und Sparkassen. Man unterscheidet: Öffentliche Anleihen (z. B. Bund, Bundespost, Bundesbahn, Länder, Städte), Industrieanleihen (auch Industrieobligationen genannt) und Anleihen von Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten (z.B. Pfandbriefe und Kommunalobligationen).

Anleihebedingungen
Bedingungen, zu denen eine Anleihebegeben wird, insbesondere Zinssatz, Laufzeit, Tilgung , Gesamtbetrag, Stückelung etc.

Annuität
Summe der jährlich auf ein Darlehenzu zahlenden Zins- und Tilgungsraten. Bei einer Annuitätentilgung ist dieser Betrag über die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant, wobei der Tilgungsanteil jährlich um die ersparten Zinsen wächst.

AR
Abk. für Aufsichtsrat

Arbeitnehmer-Sparzulage
Im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes wird Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL-Sparvertrag) gewährt. Grundsätzlich darf das zu versteuernde Jahreseinkommen für Ledige nur bis zu 27.000 DM und für Verheiratete bis zu DM 54.000 betragen. Dann werden auf bestimmte Sparformen wie das Beteiligungs- (Wertpapier-) und Bausparen zusätzliche Zulagen in Höhe von 10% p.a. von Seiten des Staates gewährt. Die Sparzulage wird im Rahmen der Jahressteuererklärung beantragt.

Arbitrage
Geschäft zur Ausnutzung von Preis-, Kurs- oder Zinsunterschieden zum gleichen Zeitpunkt an verschiedenen Handelsplätzen durch Kauf in Märkten mit niedrigerem und Verkauf in Märkten mit höherem Kurs. Je nach Art der Börsenwerte wird unterschieden nach Devisen-, Sorten-, Effekten-, Wechsel-, Edelmetall- und Warenarbitrage.

Arbitrageur
Ein Marktteilnehmer. Versucht, durch Ausnutzung von Kurs-unterschieden des gleichen Basiswerts an unterschiedlichen Handelsplätzen oder in unterschiedlichen Märkten (Kassa- vs. Terminmarkt) risikolose Gewinne zu erzielen. Er bringt durch seine Aktivitäten den Markt ins Gleichgewicht.

Arrangeur (Arranger)
Konsortialführer (Konsortium) bei Kreditsyndizierungen und Emissionen. Der Arrangeur ist für die Dokumentation und den Plazierungsmechanismus verantwortlich. Er ist dem Lead-Manager einer internationalen Anleihe vergleichbar.

Asiatische Option
Option, deren Basispreis nicht von vornherein festgelegt wird, sondern sich z. B. aus dem Durchschnitt der Marktpreise des Underlyings über eine bestimmte Periode bestimmt. Eine Asiatische Option ist eine Option, deren Zahlung bei Ausübung sich aus der Differenz des Strikepreises und dem durchschnittlichen Marktzins ergibt. Bei Vertragsabschluß wird der Strikepreis, die Häufigkeit der Zinsfeststellung, das Verfallsdatum und die Optionsprämie festgelegt. Ergeben die Zinsfeststellungen unterschiedliche Werte, so wird ein gewichteter Durchschnitt genommen.

Ask Spread
s. Bid

Asset Backed Securities (ABS)
haben zum Ziel, bisher nicht liquide Vermögensgegenstände in festverzinsliche, handelbare Wertpapierezu transformieren. Als Sicherheit werden bestimmte Finanzaktiva eines Unternehmens (z.B. Forderungen aus Hypotheken, Konsumentenkrediten, Leasingverträgen etc.) in einen Forderungspool eingebracht, welcher von einer Finanzierungsgesellschaft treuhänderisch verwaltet wird. Der Cash flow der in Wertpapieren verbrieften Finanzaktiva wird für die Bedienung der Anleihegläubiger verwendet.

Asset-Swap
Zinsswap, durch den ein festverzinsliches Aktivum im Rahmen einer Bewertungseinheit in ein variabel verzinsliches Aktivum transformiert wird.

Assigment
Weiterverkauf eines Vertrages (siehe auch Close Out).

Assigment Zahlung
Die Zahlung von P1/P2 an P3 (oder umgekehrt) bei Weiterverkauf von FRA's und Swaps zwischen P1 und P2

Assigned Position
Zugeteilte Position; die Position des Stillhalters in einer Optionsserie wurde zur Ausübung ausgelost.

Asymmetrische Kontrakte
sind Optionsgeschäfte, bei denen Rechte und Pflichten nicht spiegelbildlich verteilt sind. Vielmehr hat stets eine Partei als Erwerber das Recht zur Ausübung einer Option. Dagegen hat die jeweils andere Partei als Stillhalter die absolute Pflicht, zum Zeitpunkt der Ausübung durch den Erwerber (Inhaber des Rechts) den Optionsgegenstand zum festgelegten Preis (Strike) zu liefern (Call) oder abzunehmen (Put).

At-the-money
s. Parität am Geld
At the money ("am Geld") ist eine Option, wenn ihr Strike-Preis dem gegenwärtigen Kurs des Basiswerts entspricht.

Aufgeld
Aufgeld ist der Betrag, um den der Bezug des Bezugswerts über den Optionsscheinteurer ist als der Direkterwerb des Bezugswerts (Basiswerts).

Auflassungsvormerkung
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Sie gründet sich auf § 883 BGB und wird in der Regel in Grundstückskaufverträgen zugunsten des jeweiligen Käufers vereinbart. Falls andere Verfügungen nach Eintragung einer Vormerkung getroffen werden, so sind sie dem Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksam, falls sie den zu sichernden Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen. Daher kann der Eigentümer auch nicht mehr über das Grundstück verfügen. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen.

Aufsichtsrat ( AR )
Die Mitglieder des AR einer Aktiengesellschaft werden von ihrer Hauptversammlunggewählt, soweit sie nicht satzungsmäßig oder als Arbeitnehmervertreter im Rahmen des Betriebsverfassungs-, des Mitbestimmungs-, oder des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes entsandt werden. Jeder AR hat aus mindestens 3 Personen zu bestehen; die Gesamtmitgliederzahl muß nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1972 immer durch drei teilbar sein. Ausnahmen gelten für Montangesellschaften sowie für Großunternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976. Für die genaue Mitgliederzahl ist die Höhe des Grundkapitals ausschlaggebend; die Obergrenze liegt bei 21 Mitgliedern. Der AR wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Der AR hat den Vorstand zu bestellen sowie Kontroll- und Überwachungsfunktionen wahrzunehmen. In den Satzungen der Aktiengesellschaften wird regelmäßig festgehalten, welche Einzelgeschäfte der Zustimmung durch den AR oder seines Vorsitzenden bedürfen. AR-Mitglieder üben sehr häufig Beratungsaufgaben für die Gesellschaften aus. Gewöhnlich wird die Auswahl der Mitglieder unter diesem Aspekt vorgenommen.

Auftrag gültig bis auf Widerruf (good-till-cancelled)
Auftragsart im elektronischen Handelssytem Xetra. Aufträge, die solange im System verbleiben, bis sie entweder ausgeführt oder annulliert werden. (maximal jedoch 90 Tage)

Aufzinsungspapier
Wertpapier, das zum Nennwert emittiert wird, das aber nicht laufend verzinst wird, sondern dessen Rückzahlungsbetrag neben dem Kapitalbetrag auch Zinsen und Zinseszinsen enthält. Die Rückzahlung erfolgt meist nach einer fest vereinbarten Laufzeit. Die Höhe des Zinssatzes wird zum Emissionszeitpunkt festgelegt. Gegenteil: Abzinsungspapier.

Aus dem Geld
s. Parität aus dem Geld

Ausbruch
Ein Ausbruch wird definiert als Überwinden einer Kursformation, das Überspringen bzw. Unterschreiten einer stabilen Trendbegrenzungslinie bzw. das Überwinden / Unterschreiten eines historischen Kurshochs / -tiefs. Ausbrüche markieren in der Regel den Beginn von weiterführenden Trendbewegungen. Einen gescheiterten Ausbruch nennt man auch "false break".

Ausbruchssystematik
Ausbruchssystematik ist ein Regelwerk, dass definierte Ausbrüche aus Kursformationen etc. in klar strukturierte Handelsregeln umsetzt.

Ausgabeaufschlag
beim Kauf von Investmentanteilen wird i.d.R. ein Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten erhoben. Dieser Ausgabeaufschlag wird in Prozent des Rücknahmepreises ausgedrückt. Der Rücknahmepreis erhöht um den Ausgabeaufschlag ergibt den Ausgabepreis.

Ausgabepreis
Preis, zu dem Investmentgesellschaften in Deutschland ihre Investmentanteilscheine verkaufen. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Rücknahmepreis (Anteilpreis) zuzüglich des Ausgabeaufschlags.

Auskunftsrecht
Anspruch eines jeden Aktionärs auf Auskünfte durch die Verwaltung der Aktiengesellschaft, an der er beteiligt ist. Auskunftsort ist die Hauptversammlung. Der Vorstand der Aktiengesellschaft ist laut Aktiengesetz auskunftspflichtig über den wirtschaftlichen, finanziellen oder personellen Sachstand, soweit die Auskünfte zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung der Hauptversammlung erforderlich sind.

Auslandsanleihe
wird am Kapitalmarkt eines bestimmten Emissionslandes von einem dort nicht ansässigen Unternehmen emittiert, lautet die Anleihe auf die Währung dieses Landes und wird im wesentlichen dort plaziert, gehandelt und börsennotiert. Die von ausländischen Schuldnern in Deutschland emittierten, auf Deutsche Mark lautenden Anleihen bezeichnet man als DM-Auslandsanleihen.

Auslaufmodell
Existierende DM-Emissionen werden nach Einführung des Euro bis zur Endfälligkeit auf DM-Basis weitergeführt. Dies bietet sich insbesondere bei illiquiden Anleihen an. Während Handel und Depotverwaltung weiterhin in DM erfolgen, werden Zins- und Kapitalfälligkeiten in Euro gebucht. Davon unberührt ist zunächst die Darstellung der Zahlungsströme in DM oder Euro gegenüber dem Kunden.

Auslosung
Form der Rückzahlung, Tilgungvon Anleihen. Bei der Auslosung gibt es keinen einmaligen festen Rückzahlungstermin, sondern der Schuldner tilgt regelmäßig in Teilquoten, meist nach Ablauf mehrerer rückzahlungsfreier Jahre, jedoch noch innerhalb der Laufzeit. Die einzulösenden Nummern werden wie bei einer Lotterie durch Ziehung ermittelt. Loskennzeichen sind meistens die Serienbuchstaben oder die Endziffern der Schuldverschreibungen.

Ausschüttungen
Sammelbezeichnung für Zahlungen wie Dividende, Bonus, Berichtigungsaktien, Gratisaktienu. dgl., die an die Anteilseigner einer Unternehmung ausgeschüttet werden. I.w.S. können auch Zinsen zu den Ausschüttungen gezählt werden.

Außerbörslicher Handel
direkter Abschluß eines Wertpapiergeschäfts zwischen zwei Parteien ohne Einschaltung eines Maklers an einer Börse.

Außerbörslicher Wertpapierhandel
Freiverkehr

Ausübungsfrist
Zeitraum, während dessen ein Optionsschein/ Option ausgeübt werden kann (nur American Style). Mit Ablauf der Frist erlischt das Optionsrecht, und der Optionsschein/ Option verliert seinen Wert.

Ausübungstag
Tag, an dem ein Optionsscheininhaber sein Optionsrecht ausübt; bei European StyleOptionsscheinen der einzige Tag, an dem das Optionsrecht ausgeübt werden kann.

Ausübungszeitpunkt
Zeitpunkt, zu dem ein Optionsschein während eines Bankarbeitstages spätestens ausgeübt werden kann.

Automatische Ausübung
Automatische Feststellung und Weiterleitung eines eventuellen positiven erzielbaren Differenzbetragsan den Inhaber des Optionsscheinsam Ausübungstag (European Style) bzw. am letzten Tag der Ausübungsfrist (American Style); erfolgt nur, falls in den Optionsbedingungen so festgelegt.

Aval
Kredit, den ein Kreditinstitut durch Übernahme einer Bürgschaft, die sich auf die §§ 765ff. BGB stützt, oder Stellung einer Garantiegewährt. Das bedeutet, daß das Kreditinstitut keine liquiden Mittel, sondern die eigene Kreditwürdigkeit, also den guten Namen, zur Verfügung stellt. Bei Übernahme einer Bürgschaft verpflichtet sich die Bank, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Sie ist akzessorisch, das heißt streng an die zugrunde liegende Forderung gebunden. Bei einer Garantie verpflichtet sich die Bank einem Dritten gegenüber, für einen bestimmten künftigen Erfolg einzustehen. Sie ist abstrakt und daher nicht an die zugrunde liegende Forderung gebunden. Bei beiden Formen handelt es sich um Eventualverbindlichkeiten, die unter der Bilanz ausgewiesen werden müssen.

Average Number of Bars in Winners
Avgerage Number of Bars in Winners gibt an, wie lange (in Zeiteinheiten) das System an einem Gewinngeschäft festhielt.

Average Number of Bars in Losers
Average Number of Bars in Losers gibt an, wie lange (in Zeiteinheiten) das System an einem Verlustgeschäft festhielt.

Average Trade (Win& Loss)
Average Trade (Win & Loss) gehört zu den wichtigsten Zahlen innerhalb der Zusammenfassung. Es handelt es sich dabei um das Verhältnis der Nettogewinne geteilt durch die Gesamtzahl aller Geschäfte. Erstrebenswert ist eine möglichst hohe Zahl. Diese Zahl ist so etwas wie ein statistischer Eckwert.

Average Losing Trade
Average Losing Trade ist der durchschnittliche Verlust je Losing-Trade und errechnet sich aus dem Gross Loss / Number losing trades.

Average Winning Trade
Average Winning Trade ist der durchschnittliche Gewinn je Winning-Trade und errechnet sich aus dem Gross Profit / Number winning trades.

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