Finanzglossar
A
Abbuchungsauftrag
Schriftlicher, jederzeit widerruflicher Auftrag eines Zahlungspflichtigen
an seine Bank, von einem bestimmten Zahlungsempfänger (Gläubiger)
künftig alle Lastschriften einzulösen; neben dem Einzugsermächtigungsauftrag
die weniger gebräuchliche Variante des Lastschriftverfahrens. Kommt
vor allem für Zahlungsempfänger in Frage, die über einen
längeren Zeitraum Forderungen in unterschiedlicher Höhe und zu
gegebenenfalls unregelmäßigen Terminen gegenüber bestimmten
Kunden haben.
ABECOR
Associated Bank's of Europe Corpaoration S. A.
ABS
Abk. für Asset Backed Securities.
Abwicklungssystem
Als Abwicklungssystem werden alle in den entsprechenden Abteilungen der
Zentrale oder in- und ausländischen Niederlassungen einer Bank eingesetzten
DV-Systeme bezeichnet, die zur Abwicklung von Handelsgeschäften genutzt
werden. Unter Abwicklung versteht man hierbei insbesondere das Erstellen
von Bestätigungsschreiben sowie die Veranlassung von Zahlungen.
Abwicklungszeitpunkt
Abwicklungszeitpunkt ist ein Zeitpunkt,
an dem die Zahlung in der Abwicklungsabteilung generiert wird; in der
Regel 2 Tage vor Valuta.
Abzinsungspapier
Wertpapier, dessen Erwerbspreis sich durch Abzinsung des später zurückzuzahlenden
Nominalbetrags auf den Kaufzeitpunkt ergibt. Die Zinsen (und Zinseszinsen)
werden erst am Ende der Laufzeitzusammen mit
der Tilgungausgezahlt. Typische Abzinsungspapiere
sind Zerobonds, Bundesschatzbriefe
usw.; Gegenteil: Aufzinsungspapier.
Abzugszeitpunkt der Daten
Abzugszeitpunkt der Daten ist der Ist-Cut-Off-Zeitpunkt,
also der Zeitpunkt an dem der tatsächliche Lauf zum Abzug der Daten
erfolgt.
Act./Act.
Zinsberechnungsmethode, bei der die Zinsen
taggenau berechnet werden. Hierbei wird die tatsächliche Anzahl von Tagen
berücksichtigt. Dieses Verfahren wird gewöhnlich im Rentenmarkt verwendet.
Act./360
Zinsberechnungsmethode, bei der die Zinsen taggenau
berechnet werden, wobei ein Jahr mit 360 Tagen berücksichtigt wird.
Diese Methode wird in der Regel im Geldmarkt und voraussichtlich bei den
Geldmarktoperationen des ESZB berücksichtigt.
Ad-hoc-Publizität
Unverzügliche Veröffentlichung von Tatsachen, die geeignet sind,
den Kurs eines Wertpapieres erheblich zu beeinflussen (§ 15 WphG).
Die geforderte sogenannte Bereichsöffentlichkeit ist durch Veröffentlichung
in mindestens einem überregionalen Börsenpflichtblatt
oder über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem
herzustellen. Der Emittent hat vor der Veröffentlichung die Börsen,
an denen die Wertpapiere zum Handel zugelassen sind, und das Bundesaufsichtsamt für den
Wertpapierhandel zu informieren.
Adjusted Gross Loss
Diese
Kennzahl errechnet sich aus der Kennziffer Total Number of Losing Trades
minus der Quadratwurzel aus diesem Wert, multipliziert mit dem Punktewert
des Average losing trade. Das Ergebnis ist als Wert konservativer (d.h.
schlechter) als der Gross Loss, um so einen Sicherheitspuffer einer
zukünftig geringer erwartete Performance zu schaffen.
Adjusted Gross Profit
Diese
Kennzahl errechnet sich aus der Kennziffer Total Number of Winning Trades
minus der Quadratwurzel aus diesem Wert, multipliziert mit dem Punktewert
des Average Winning Trade. Das Ergebnis ist als Wert konservativer (d.h.
schlechter) als der Gross Loss, um so einen Sicherheitspuffer einer
zukünftig geringer erwartete Performance zu schaffen.
Adjusted Net Profit
Den
Adjusted Net Profit erhält man aus der Subtraktion vom Adjusted Gross
Profit - Adjusted Gross Loss.
Adjusted Profit Factor
Der
adjustierte Gewinn Faktor ergibt sich aus der Division des Adjusted Gross
Profit / Adjusted Gross Loss.
ADR
Abk. für American Depositary Receipt
Adresse
Börsenausdruck für Geldnehmer oder Emittenten. Eine "erste
Adresse" wird bonitätsmäßig erstklassig eingestuft und erhält im
allgemeinen am Geld- oder Kapitalmarkt günstigere Konditionen als weniger
gute Adressen.
Adressenausfallrisiko
Kreditrisiko
Advance Block
Trendbestätigungsformation aus der Candlestick
- Theorie. Verlangsamung des Kursanstieges innerhalb einer intakten Aufwärtsbewegung.
Hinweis auf Dynamikrückgang.
ADX
Der Average Directional Movement Index (ADX) ist ein geglätteter Directional
Movement Index. Als Ergebnis mißt dieser Indikator die Stärke der Bewegungsdynamik.
Ein hoher Wert dieses Indikators zeigt einen starken Trend an, ein Indikatorwert
Null bedeutet einen trendlosen Zustand. Der Indikator sagt nichts über
die Richtung des Trends aus.
AG
Abk. für Aktiengesellschaft
AGB
Abk. für Allgemeine Geschäftsbedingungen
Agio
Als Agio oder Aufgeld bezeichnet man die Differenz zwischen dem Nennwert
und einem höheren Kurs
oder Rückzahlungspreis. Außerdem spricht man von einem Agio,
wenn ein Wertpapier
über seinem rechnerischen Wert gehandelt wird, beispielsweise bei überparitätischer
Bezugsrechtsnotiz u.ä. Bei der Emission
von Schuldverschreibungen ist ein Agio selten, dagegen wird häufig
ein unter Pari
liegender Ausgabepreis (Disagio)
gewählt. Aktien
dürfen nicht zu einem Preis unter ihrem Nennwert ausgegeben werden
(§ 9 AktG), vielmehr ist ein Aufgeld durchaus üblich. Das bei
einer Kapitalerhöhung
gegen Bareinlage erzielte Agio ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen
(§ 150 AktG).
Wird manchmal auch Aufschlag genannt. Kurz bezeichnet man Agio als denjenigen
Betrag, um den der Ausgabepreis bei der Neuausgabe von Wertpapieren deren
Nennbetrag übersteigt. Gegensatz zu Disagio.
AIBD
Abk. für Association of International Bond Dealers, jetzt ISMA
AIBD
Association of International Bond Dealers;
umfaßt praktisch alle Euro-Emissions- und Handelshäuser, wobei
der Schwerpunkt bei Sekundärmarktteilnehmern liegt. Aim
Alternative Investment Market
(London); Aufgabe: jungen Firmen Kapital zuführen
Akkreditiv
Auch Dokumentenakkreditivgenannt. Vertragliche
Verpflichtung eines Kreditinstitutes, im Auftrag, für Rechnung und
nach Weisungen eines Kunden gegen Übergabe bestimmter Dokumente und
bei Erfüllung bestimmter Bedingungen eine bestimmte Geldzahlung oder
eine andere finanzielle Leistung zu erbringen. Rechtliche Grundlage für
das Akkreditiv sind die " Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche
für Dokumenten-Akkreditive" (Revision 1993). Das Akkreditiv wird
vor allem im internationalen Kreditgeschäft bzw. Warenverkehr eingesetzt
und stellt für den Exporteur eine sichere Grundlage dar, daß
die Ware nur nach Bezahlung an den Importeur ausgeliefert wird. Eine weniger
strenge Zahlungsform stellt das Inkasso dar.
Aktie
Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaftwerden
als Aktien bezeichnet. Sie sind Mitgliedschaftsrechte. Die Höhe eines
Anteils richtet sich bei auf Nennwert lautenden Aktien nach dem Nennbetrag
der Aktie. Der gesetzliche Nennbetrag einer Aktie beläuft sich in
der Bundesrepublik Deutschland auf mind. DM 5,- oder ein Vielfaches davon
(§ 8 AktG). Entsprechend dem Aktienwert ist der Aktionär
am Grundkapital, den Gewinnausschüttungen,
Kapitalaufstockungen aus Gesellschaftsmitteln und am Liquidationserlös
beteiligt; sein Anspruch auf Teilnahme an Kapitalerhöhungen bemißt
sich ebenfalls nach dem Nennbetrag. Das Mitgliedschaftsrecht wird durch
Stimmrecht in der Hauptversammlungrepräsentiert.
Letzteres kann an eine Bank oder an einen Dritten (Vollmachtstimmrecht)
abgetreten werden. Ein Anspruch auf Gewinnausschüttungen (Dividenden)
besteht nicht. Das Beteiligungsrecht macht die Aktie zu einem sogenannten
Substanzwert im Gegensatz zu Schuldverschreibungen, die reine Nominalwertforderungen
verbriefen. Aktien können auf den Namen oder den Inhaber lauten (§
10 AktG). Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien
am 1. April 1998 wurden in Deutschland mit der Stückaktie
auch unechte nennwertlose Aktien zugelassen.
Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht
des Aktionärs an einer Aktiengesellschaft in einer Aktienurkunde
verbrieft. Der Aktionär wird Teilhaber am Aktienkapital und damit
Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens. Aktien werden i. d. R. als
Inhaberpapiere ausgegeben. Siehe dazu auch Inhaberschuldverschreibung.
Man unterscheidet zwischen:
- Inhaberaktien: übertragbar durch Einigung und
Übergabe
- Namensaktien: lauten auf den Namen des jeweiligen
Inhabers, der außerdem in das Aktienbuch des Unternehmens eingetragen
werden muß. Namensaktien sind Orderpapiere und können nur durch ein
Indossament übertragen werden.
- vinkulierte Namensaktien: ihre Übertragung ist von
der Zustimmung des Emittenten abhängig.
- Volksaktien: Sie wurden im Zuge der Privatisierung
von Bundesvermögen an Bezieher niedrigerer Einkommen und an
Belegschaftsmitglieder der jeweiligen Unternehmen ausgegeben.
- Berichtigungsaktien (Gratisaktien): können durch
Umwandlung von offenen Rücklagen in Grundkapital an die Aktionäre
ausgegeben werden. Die neuen Aktien gelten als voll eingezahlt. Die
Rücklagen standen dem Aktionär auch schon vorher im Verhältnis seines
Kapitalanteils zu. Für den Aktionär ändert sich der Wert seiner
Beteiligung nicht.
- Belegschaftsaktien: werden meist zu einem
Vorzugskurs an Belegschaftsmitglieder der emittierenden AG ausgegeben.
Für den Weiterverkauf muß häufig eine Sperrfrist beachtet werden.
- Junge Aktien: sind Aktien aus einer Kapitalerhöhung,
die für das laufende Jahr noch nicht bzw. noch nicht voll
dividendenberechtigt sind. Nach dem nächsten Dividendentermin werden sie
den "alten" Aktien gleichgestellt. Bei zwei Kapitalerhöhungen pro Jahr
kann es zur Ausgabe "jüngster" Aktien kommen.
- Globalaktien: sind Sammelurkunden über eine größere
Anzahl von Aktien. Sie dienen der Vereinfachung der Verwaltung und
Verwahrung. Umtausch in Einzelurkunden ist jederzeit möglich.
- Zwischenscheine (Interimsscheine): sind
vorläufige Aktien und werden bei Gründung oder Kapitalerhöhung
ausgestellt, wenn die Ausgabe der Aktienurkunden aus technischen Gründen
verzögert wird. Sie dürfen nur auf den Namen lauten, sind
Orderpapiere und können übertragen werden. Anstelle von Zwischenscheinen
werden heute meistens "nicht übertragbare Kassenquittungen"
ausgegeben oder interimistische Sammelurkunden bei einer Wertpapiersammelbank
(z. B. dem Kassenverein) hinterlegt.
Aktienfonds Anlagefonds, der sein Vermögen mindestens zu zwei Dritteln in Aktien investiert.
Aktiengesellschaft
(AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensform, die im Aktiengesetz
ihre besondere rechtliche Regelung erfährt. Ihr Grundkapital, das
sich auf einen Mindestnennbetrag von 100.000.- DM (§ 7 AktG) belaufen
muß, ist in einzelne Aktienaufgeteilt.
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft findet sich in allen westlichen
Industriestaaten, wenn auch einzelne Regelungen rechtlich modifiziert
sind. Sie ist die typische Form der Kapitalgesellschaft. Durch sie wurden
die finanziellen Leistungen zum Aufbau großer Industrie- und Handelsunternehmen
ermöglicht. Die großen Publikumsgesellschaften verkörpern
den Prototyp der Aktiengesellschaft. Eine Vielzahl von Aktionären
ist mit oft kleinen und kleinsten Beträgen an einer AG beteiligt.
Die Haftung beschränkt sich jeweils auf die Höhe des Aktienanteils,
wodurch das Wesen der Aktiengesellschaft gekennzeichnet wird (§ 1
AktG). Die Organe der Aktiengesellschaft sind Vorstand,
Aufsichtsratund Hauptversammlung.
Geleitet wird sie vom Vorstand, der durch den Aufsichtsrat bestellt wird,
während letzterer von der Hauptversammlung, der Versammlung der Aktionäre,
zu wählen ist. Beteiligungen an Aktiengesellschaften gehören
zu den bevorzugten Formen der modernen Geldanlage; der Vorteil für
den Aktionär liegt darin, daß er bei börsennotierten Aktiengesellschaften
jederzeit die Aktie unter Einschaltung eines Kreditinstitutes an der Börse verkaufen kann.
Aktienindex
Die Deutsche Börse AGgibt börsentäglich
Indexziffern der bei ihr festgestellten deutschen Aktienkurse (Kursindex)
und des Umsatzes in diesen Aktien (Umsatzindex) bekannt. Darüber
hinaus gibt es private Berechnungen der Presse (z. B. FAZ-lndex) und von
Kreditinstituten. Seit 1988 wird der Deutsche Aktienindex
(DAX) aus den Kursen von 30 börsennotierten Aktiengesellschaften
berechnet. Der DAX, der während der Börsenzeit minütlich aktualisiert
wird, ist um Kapitalveränderungen und Dividendenzahlungen bereinigt. Ziel
von Aktienindizes ist, die aktuelle Börsentendenz verdichtet wiederzugeben
und die langfristige Wertentwicklung eines fiktiven Portefeuilles zu
dokumentieren. Entscheidend für die Aussagekraft von Aktienindices ist,
wieviele Einzelwerte erfaßt sind und wie die Gewichtung vorgenommen wird.
Zu den bekanntesten ausländischen Indizes gehören der Dow Jones-Index
(USA), der Standard & Poor's 500, der Financial Times-Index
(Großbritannien) und der Nikkei Index (Japan).
Aktionär
Der Inhaber von Aktienwird als Aktionär
bezeichnet. Er besitzt bestimmte Mitgliedschaftsrechte, die im Aktiengesetz
im einzelnen geregelt sind. Zu seinen wichtigsten Rechten zählen
das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung,
das Stimmrechtund bestimmte Auskunftsrechte.
Der Aktionär hat ferner Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn,
soweit dieser nicht nach Gesetz, Satzung (z.B. Pflicht zur Rücklagenbildung)
oder durch HV-Beschluß von der Verteilung auf die Aktionäre
ausgeschlossen ist. Einen direkten Einfluß auf die Geschäftsführung
der Gesellschaft hat der Aktionär nicht. Er kann aber über bestimmte
Fragen der Geschäftsführung vom Vorstand zu einer Mitentscheidung
in der HV aufgefordert werden. Seine Mitgliedschaft
erwirbt er durch Zeichnung oder Kauf der Aktien, durch Verkauf seiner
Anteile gibt er sie auf. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet
nur seine Einlage.
Aktivgeschäfte
Bankgeschäfte, die die Aktivseite der Bankbilanz
betreffen, insbesondere Forderungen an Banken und an Kunden (z. B.
Kredite).
Aktivum
Aktiva sind alle Vermögenswerte eines Unternehmens, die in der Bilanz
den Verpflichtungen (Passiva)
gegenübergestellt werden. Aktiva geben Auskunft über die Mittelverwendung
des im Unternehmen investierten Kapitals.
Akzept
Gezogener Wechsel, der vom Bezogenen (dem Hauptschuldner)
akzeptiert, das heißt angenommen worden ist. Dadurch tritt zu der
Zahlungsanweisung eine Zahlungsverpflichtung des Bezogenen. Das Gegenstück
zum Akzept ist die Tratte, die keine Unterschrift
des Bezogenen enthält. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten
des Akzeptes: Kurz- und Vollakzept, Teilakzept (der Bezogene verpflichtet
sich nur für einen Teilbetrag des im Wechsel genannten Gesamtbetrages)
und Avalakzept (Aval).
Allfinanz-Konzept
Bestrebung von Kreditinstituten ihren Kunden über die
herkömmlichen Bankleistungen hinaus weitere Finanzdienstleistungen
anzubieten. Dieses Ziel nennt man Allfinanz-Konzept; danach können
insbesondere Bauspar- und Versicherungsverträge über eine Bankfiliale
vermittelt werden; auch ein Immobilien-Vermittlungsservice gehört meist
zum Leistungsumfang. Unter Berücksichtigung dieser Komponenten wird zudem
verstärkt ein umfassendes Vermögens-Management angeboten. Die einzelnen
"Produkte" werden jeweils von qualifizierten Bankmitarbeitern oder
Außendienstmitarbeitern angeboten und vertrieben. Inwieweit die
zusätzlichen Leistungen von eigens für diesen Zweck gegründeten
Tochterinstituten, von Beteiligungsunternehmen oder von
Kooperationspartnern erbracht werden, hängt von der jeweiligen
Allfinanzstrategie der einzelnen Bank ab.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Schriftlich
vorformulierte Vertragsbedingungen, die die wichtigsten Teile der
Geschäftsbeziehungen zwischen einer Bank und ihren Kunden regeln. Bei
Geschäftsaufnahme mit einem Kunden wird dieser - meist unter Beifügung
eines Druckexemplars - ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen.
Die AGB führen zu einer Vereinfachung des Geschäftsverkehrs, da auf diese
Weise gleichartige Geschäftsvorfälle gegenüber allen Kunden nach
einheitlichen Prinzipien durchgeführt werden.
Allocated Position
Zugeordnete Position; Long-Position
in Bond-Futureskontrakten, der zum Erfüllungszeitpunkt die zur Lieferung
angezeigten Wertpapiere zugeordnet wurden.
Altersvorsorge-Sondervermögen
Neues Investmentfondsprodukt zur Altersvorsorge. Das bei einer Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von
Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften
Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Dies muß von dem eigenen
Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden und haftet
nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Für
Altersvorsorge-Sondervermögen gelten besondere Bedingungen: Investments
überwiegend in Substanzwerten; Aktienanteil max. 75%; Anteile an offenen
Immobilienfonds bzw. Direktbesitz-Immobilien max. 30%; Stille
Beteiligungen max. 10%. Die Fondsgesellschaft hat folgende Angebote zu
unterbreiten: Sparpläne und Auszahlungspläne für regelmäßige Zahlungen und
die Möglichkeit einer Vermögensumschichtung vor Erreichen des
Pensionsalters, spätestens nach drei Vierteln der Vertragslaufzeit.
American Depositary
Receipt (ADR)
Von bedeutenden US-amerikanischen Banken ausgestellte handelbare Aktienzertifikate
über bei ihnen hinterlegte nicht-amerikanische Aktien. ADR werden meist
im Verhältnis 1:1 für 100 Stück Auslandsaktien, aber auch für weniger
ausgestellt. Sie dienen zur Erleichterung, Verbilligung und Beschleunigung
des Handels. Aufgrund bestimmter Börsenhandelsvorschriften lassen sich
ausländische Aktien teilweise nur in solcher Form an den US-Börsen
handeln.
American Stock
Exchange (AMEX, ASE)
Neben der NYSE
sehr bedeutende US-Wertpapierbörse. Sitz: New York. Sie befaßt sich
hauptsächlich mit dem Handel von an der Hauptbörse nicht zugelassenen
Wertpapieren. Häufig ist die Einführung der Aktien einer Gesellschaft an
der AMEX die Vorstufe zur Zulassung an der NYSE.
American Style
s. Amerikanische Option
Amerikanische
Option (American Style)
Kauf- oder Verkaufsoption (Option), die jederzeit
(an jedem Handelstag) während ihrer Laufzeit ausgeübt werden
kann. Gegensatz: Europäische Option (European Style).
Am Geld
s. Parität
AMEX
Abk. für American Stock Exchange
Amortizing Swap
Auch Amortisations-Swap genannt. Bei diesem Swap nehmen die
Nominalbeträge über die Laufzeit ab. Der Amortizing Swap wird insbesondere
zur Absicherung von Tilgungskrediten eingesetzt.
Amtlicher
Handel
(genauer: Amtliche Notierung) An den deutschen Wertpapierbörsen nimmt
der amtliche Handel, auch amtlicher Markt genannt, den breitesten Raum
ein. Für diesen Markt, auf den sich weit über 90% der gesamten
Börsenumsätze konzentrieren, ist die Geschäftsführung
unter Mitwirkung der amtlichen Makler oder die Maklerkammer verantwortlich.
Die Einführung eines Wertpapiers zur amtlichen Notierung ist von
der Einhaltung strenger Zulassungsvorschriften (Börsenzulassung) abhängig. Die in diesem
Marktsegment ermittelten Kurse werden von öffentlich-rechtlichen Maklern
festgestellt und sind amtlich.
Amtlicher Makler
(Kursmakler)
wird auf Vorschlag der Geschäftsführung von der zuständigen
Börsenaufsichtsbehördebestellt. Er
hat amtliche Kurse festzustellen und wird daher auf Neutralität hin
vereidigt. Das Börsengesetzschreibt vor,
daß der amtliche Makler in den Wertpapieren, für die er amtliche
Kurse feststellt, keine Geschäfte auf eigene Rechnung abschließen
darf. Er ist zu einem Ausgleich berechtigt. Für seine Tätigkeit
erhält der amtliche Makler eine Provision, Courtage genannt.
Anfangskurs
Eröffnungskurs
Anleihe
Schuldverschreibungen, Pfandbriefe,
Obligationen, Zerobonds.
Langfristige Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt durch den Staat, öffentliche
Körperschaften, Grundkreditanstalten oder Wirtschaftsunternehmen.
Zur Verbriefung der Anleiheforderungen werden Papiere mit festem oder
variablem Zinsund fester Laufzeit
ausgegeben. Dabei handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere. Die Zinsen werden in der Regel jährlich gezahlt.
Der Gesamtbetrag einer Anleihe ist gestückelt in Teilbeträge
(Teilschuldverschreibung). Der kleinste
Teilbetrag ist DM 100,- . Der Verkauf erfolgt an jedermann über Banken und
Sparkassen. Man unterscheidet: Öffentliche Anleihen (z. B. Bund,
Bundespost, Bundesbahn, Länder, Städte), Industrieanleihen (auch
Industrieobligationen genannt) und Anleihen von Hypothekenbanken oder
öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten (z.B. Pfandbriefe und
Kommunalobligationen).
Anleihebedingungen
Bedingungen, zu denen eine Anleihebegeben wird,
insbesondere Zinssatz, Laufzeit,
Tilgung
, Gesamtbetrag, Stückelung etc.
Annuität
Summe der jährlich auf ein Darlehenzu zahlenden
Zins- und Tilgungsraten. Bei einer Annuitätentilgung ist dieser Betrag
über die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant, wobei der
Tilgungsanteil jährlich um die ersparten Zinsen wächst.
AR
Abk. für Aufsichtsrat
Arbeitnehmer-Sparzulage
Im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes wird Arbeitnehmern unter
bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame
Leistungen (VL-Sparvertrag) gewährt. Grundsätzlich darf
das zu versteuernde Jahreseinkommen für Ledige nur bis zu 27.000 DM und
für Verheiratete bis zu DM 54.000 betragen. Dann werden auf bestimmte
Sparformen wie das Beteiligungs- (Wertpapier-) und Bausparen zusätzliche
Zulagen in Höhe von 10% p.a. von Seiten des Staates gewährt. Die
Sparzulage wird im Rahmen der Jahressteuererklärung beantragt.
Arbitrage
Geschäft zur Ausnutzung von Preis-, Kurs- oder
Zinsunterschieden zum gleichen Zeitpunkt an verschiedenen Handelsplätzen
durch Kauf in Märkten mit niedrigerem und Verkauf in Märkten mit höherem
Kurs. Je nach Art der Börsenwerte wird unterschieden nach Devisen-,
Sorten-, Effekten-, Wechsel-, Edelmetall- und Warenarbitrage.
Arbitrageur
Ein Marktteilnehmer. Versucht, durch Ausnutzung von Kurs-unterschieden
des gleichen Basiswerts an unterschiedlichen Handelsplätzen oder
in unterschiedlichen Märkten (Kassa-
vs. Terminmarkt) risikolose Gewinne zu
erzielen. Er bringt durch seine Aktivitäten den Markt ins Gleichgewicht.
Arrangeur
(Arranger)
Konsortialführer (Konsortium) bei Kreditsyndizierungen
und Emissionen. Der Arrangeur ist für die
Dokumentation und den Plazierungsmechanismus verantwortlich. Er ist dem
Lead-Manager einer internationalen Anleihe
vergleichbar.
Asiatische Option Option, deren Basispreis nicht von vornherein festgelegt wird, sondern sich z.
B. aus dem Durchschnitt der Marktpreise des Underlyings über eine
bestimmte Periode bestimmt. Eine Asiatische Option ist eine
Option,
deren Zahlung bei Ausübung sich aus der Differenz des Strikepreises und dem
durchschnittlichen Marktzins ergibt. Bei Vertragsabschluß wird der
Strikepreis, die Häufigkeit der Zinsfeststellung, das Verfallsdatum und
die Optionsprämie festgelegt. Ergeben die Zinsfeststellungen
unterschiedliche Werte, so wird ein gewichteter Durchschnitt genommen.
Ask Spread
s. Bid
Asset Backed
Securities (ABS)
haben zum Ziel, bisher nicht liquide Vermögensgegenstände in
festverzinsliche, handelbare Wertpapierezu transformieren.
Als Sicherheit werden bestimmte Finanzaktiva eines Unternehmens (z.B.
Forderungen aus Hypotheken, Konsumentenkrediten, Leasingverträgen
etc.) in einen Forderungspool eingebracht, welcher von einer Finanzierungsgesellschaft
treuhänderisch verwaltet wird. Der Cash
flow der in Wertpapieren verbrieften Finanzaktiva wird für die
Bedienung der Anleihegläubiger verwendet.
Asset-Swap
Zinsswap, durch den ein festverzinsliches Aktivum
im Rahmen einer Bewertungseinheit in ein variabel verzinsliches Aktivum
transformiert wird.
Assigment
Weiterverkauf eines Vertrages (siehe auch Close Out).
Assigment
Zahlung
Die Zahlung von P1/P2 an P3 (oder umgekehrt) bei Weiterverkauf von FRA's
und Swaps zwischen P1 und
P2
Assigned Position
Zugeteilte Position; die Position des Stillhalters
in einer Optionsserie wurde zur Ausübung
ausgelost.
Asymmetrische Kontrakte
sind Optionsgeschäfte, bei denen Rechte und Pflichten
nicht spiegelbildlich verteilt sind. Vielmehr hat stets eine Partei als
Erwerber das Recht zur Ausübung einer Option. Dagegen hat die jeweils
andere Partei als Stillhalter die absolute Pflicht, zum Zeitpunkt der
Ausübung durch den Erwerber (Inhaber des Rechts) den Optionsgegenstand zum
festgelegten Preis (Strike) zu liefern (Call) oder abzunehmen (Put).
At-the-money
s. Parität am Geld
At the money ("am Geld") ist eine Option, wenn ihr Strike-Preis
dem gegenwärtigen Kurs des Basiswerts
entspricht.
Aufgeld
Aufgeld ist der Betrag, um den der Bezug des Bezugswerts
über den Optionsscheinteurer ist als der
Direkterwerb des Bezugswerts (Basiswerts).
Auflassungsvormerkung
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Sie gründet sich auf § 883 BGB
und wird in der Regel in Grundstückskaufverträgen zugunsten des jeweiligen
Käufers vereinbart. Falls andere Verfügungen nach Eintragung einer
Vormerkung getroffen werden, so sind sie dem Vormerkungsberechtigten
gegenüber unwirksam, falls sie den zu sichernden Anspruch vereiteln oder
beeinträchtigen. Daher kann der Eigentümer auch nicht mehr über das
Grundstück verfügen. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des
Grundbuches eingetragen.
Aufsichtsrat ( AR
)
Die Mitglieder des AR einer Aktiengesellschaft
werden von ihrer Hauptversammlunggewählt,
soweit sie nicht satzungsmäßig oder als Arbeitnehmervertreter
im Rahmen des Betriebsverfassungs-, des Mitbestimmungs-, oder des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes
entsandt werden. Jeder AR hat aus mindestens 3 Personen zu bestehen; die
Gesamtmitgliederzahl muß nach dem Betriebsverfassungsgesetz von
1972 immer durch drei teilbar sein. Ausnahmen gelten für Montangesellschaften
sowie für Großunternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz von
1976. Für die genaue Mitgliederzahl ist die Höhe des Grundkapitals
ausschlaggebend; die Obergrenze liegt bei 21 Mitgliedern. Der AR wählt
aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter.
Der AR hat den Vorstand zu bestellen
sowie Kontroll- und Überwachungsfunktionen wahrzunehmen. In den Satzungen
der Aktiengesellschaften wird regelmäßig festgehalten, welche
Einzelgeschäfte der Zustimmung durch den AR oder seines Vorsitzenden
bedürfen. AR-Mitglieder üben sehr häufig Beratungsaufgaben für die
Gesellschaften aus. Gewöhnlich wird die Auswahl der Mitglieder unter
diesem Aspekt vorgenommen.
Auftrag gültig bis
auf Widerruf (good-till-cancelled)
Auftragsart im elektronischen Handelssytem Xetra. Aufträge, die solange im System
verbleiben, bis sie entweder ausgeführt oder annulliert werden. (maximal
jedoch 90 Tage)
Aufzinsungspapier
Wertpapier, das zum Nennwert
emittiert wird, das aber nicht laufend verzinst wird, sondern dessen Rückzahlungsbetrag
neben dem Kapitalbetrag auch Zinsen und Zinseszinsen enthält. Die
Rückzahlung erfolgt meist nach einer fest vereinbarten Laufzeit.
Die Höhe des Zinssatzes wird zum Emissionszeitpunkt festgelegt. Gegenteil:
Abzinsungspapier.
Aus dem Geld
s. Parität aus dem Geld
Ausbruch
Ein Ausbruch wird
definiert als Überwinden einer Kursformation, das Überspringen bzw.
Unterschreiten einer stabilen Trendbegrenzungslinie bzw. das Überwinden /
Unterschreiten eines historischen Kurshochs / -tiefs. Ausbrüche markieren
in der Regel den Beginn von weiterführenden Trendbewegungen. Einen
gescheiterten Ausbruch nennt man auch "false break".
Ausbruchssystematik
Ausbruchssystematik ist ein Regelwerk, dass definierte
Ausbrüche aus Kursformationen etc. in klar strukturierte Handelsregeln
umsetzt.
Ausgabeaufschlag
beim Kauf von Investmentanteilen wird i.d.R. ein Ausgabeaufschlag zur
Deckung der Vertriebskosten erhoben. Dieser Ausgabeaufschlag wird in Prozent
des Rücknahmepreises ausgedrückt. Der Rücknahmepreis
erhöht um den Ausgabeaufschlag ergibt den Ausgabepreis.
Ausgabepreis
Preis, zu dem Investmentgesellschaften in Deutschland ihre Investmentanteilscheine
verkaufen. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Rücknahmepreis
(Anteilpreis) zuzüglich des Ausgabeaufschlags.
Auskunftsrecht
Anspruch eines jeden Aktionärs auf Auskünfte durch die Verwaltung
der Aktiengesellschaft, an der er beteiligt ist.
Auskunftsort ist die Hauptversammlung. Der Vorstand der
Aktiengesellschaft ist laut Aktiengesetz auskunftspflichtig über den
wirtschaftlichen, finanziellen oder personellen Sachstand, soweit die
Auskünfte zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung der
Hauptversammlung erforderlich sind.
Auslandsanleihe
wird am Kapitalmarkt eines bestimmten Emissionslandes von einem dort nicht
ansässigen Unternehmen emittiert, lautet die Anleihe
auf die Währung dieses Landes
und wird im wesentlichen dort plaziert, gehandelt und börsennotiert. Die
von ausländischen Schuldnern in Deutschland emittierten, auf Deutsche Mark
lautenden Anleihen bezeichnet man als DM-Auslandsanleihen.
Auslaufmodell
Existierende DM-Emissionen werden nach Einführung
des Euro bis zur Endfälligkeit auf DM-Basis weitergeführt. Dies bietet
sich insbesondere bei illiquiden Anleihen an. Während Handel und
Depotverwaltung weiterhin in DM erfolgen, werden Zins- und
Kapitalfälligkeiten in Euro gebucht. Davon unberührt ist zunächst die
Darstellung der Zahlungsströme in DM oder Euro gegenüber dem Kunden.
Auslosung
Form der Rückzahlung, Tilgungvon Anleihen.
Bei der Auslosung gibt es keinen einmaligen festen Rückzahlungstermin,
sondern der Schuldner tilgt regelmäßig in Teilquoten, meist
nach Ablauf mehrerer rückzahlungsfreier Jahre, jedoch noch innerhalb
der Laufzeit. Die einzulösenden Nummern werden
wie bei einer Lotterie durch Ziehung ermittelt. Loskennzeichen sind
meistens die Serienbuchstaben oder die Endziffern der
Schuldverschreibungen.
Ausschüttungen
Sammelbezeichnung für Zahlungen wie Dividende,
Bonus, Berichtigungsaktien,
Gratisaktienu. dgl., die an die Anteilseigner
einer Unternehmung ausgeschüttet werden. I.w.S. können auch
Zinsen zu den Ausschüttungen gezählt werden.
Außerbörslicher
Handel
direkter Abschluß eines
Wertpapiergeschäfts zwischen zwei Parteien ohne Einschaltung eines Maklers
an einer Börse.
Außerbörslicher
Wertpapierhandel
Freiverkehr
Ausübungsfrist
Zeitraum, während dessen ein Optionsschein/ Option
ausgeübt werden kann (nur American Style). Mit Ablauf der Frist
erlischt das Optionsrecht, und der Optionsschein/ Option verliert seinen
Wert.
Ausübungstag
Tag, an dem ein Optionsscheininhaber sein Optionsrecht ausübt; bei
European StyleOptionsscheinen der
einzige Tag, an dem das Optionsrecht ausgeübt werden kann.
Ausübungszeitpunkt
Zeitpunkt, zu dem ein Optionsschein während
eines Bankarbeitstages spätestens ausgeübt werden kann.
Automatische
Ausübung
Automatische Feststellung und Weiterleitung eines eventuellen positiven
erzielbaren Differenzbetragsan den Inhaber des
Optionsscheinsam Ausübungstag
(European
Style) bzw. am letzten Tag der Ausübungsfrist
(American Style); erfolgt
nur, falls in den Optionsbedingungen so festgelegt.
Aval
Kredit, den ein Kreditinstitut
durch Übernahme einer Bürgschaft, die
sich auf die §§ 765ff. BGB stützt, oder Stellung einer
Garantiegewährt. Das bedeutet, daß
das Kreditinstitut keine liquiden Mittel, sondern die eigene Kreditwürdigkeit, also den guten Namen, zur
Verfügung stellt. Bei Übernahme einer Bürgschaft verpflichtet sich die
Bank, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber
einzustehen. Sie ist akzessorisch, das heißt streng an die zugrunde
liegende Forderung gebunden. Bei einer Garantie verpflichtet sich die Bank
einem Dritten gegenüber, für einen bestimmten künftigen Erfolg
einzustehen. Sie ist abstrakt und daher nicht an die zugrunde liegende
Forderung gebunden. Bei beiden Formen handelt es sich um
Eventualverbindlichkeiten, die unter der Bilanz ausgewiesen werden müssen.
Average Number of Bars in Winners
Avgerage Number of Bars in Winners gibt an, wie lange
(in Zeiteinheiten) das System an einem Gewinngeschäft festhielt.
Average Number of Bars in Losers
Average Number of Bars in Losers gibt an, wie lange
(in Zeiteinheiten) das System an einem Verlustgeschäft festhielt.
Average Trade (Win& Loss)
Average Trade (Win & Loss) gehört zu den
wichtigsten Zahlen innerhalb der Zusammenfassung. Es handelt es sich dabei
um das Verhältnis der Nettogewinne geteilt durch die Gesamtzahl aller
Geschäfte. Erstrebenswert ist eine möglichst hohe Zahl. Diese Zahl ist so
etwas wie ein statistischer Eckwert.
Average Losing Trade
Average Losing Trade ist der durchschnittliche Verlust
je Losing-Trade und errechnet sich aus dem Gross Loss / Number losing
trades.
Average Winning Trade
Average Winning Trade ist der durchschnittliche Gewinn
je Winning-Trade und errechnet sich aus dem Gross Profit / Number winning
trades.
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